RSB erteilt dennoch weitere Meldung an Schufa! Was

6. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
JensBothe
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)
RSB erteilt dennoch weitere Meldung an Schufa! Was

Hallo,

ich habe derzeit folgendes Problem.

Mir wurde dieses Jahr die RSB Rechtskräftig erteilt. Diesbezüglich habe ich mich mit der Schufa auseinandergesetzt, da ein größerer Gläubiger immer wieder neue Salden meldet.

Die Schufa hatte mich gebeten, ihnen die Kopie vom Beschluss der RSB zu übermitteln. Wurde auch von mir erledigt.

Die Schufa hat daraufhin, diese Sache mit einem Erledigungsvermerk versehen.

Jetzt 1 Monat später, wurde unter einem neuen Abrechnungskonto, vom selben Gläubiger wieder das alte Saldo aufgegriffen u aktualisiert.

Meine Frage:

Kann ich dagegen etwas tun? Wenn ja, was?

Danke für eure Hilfe


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Eine Löschung bei der Schufa verlangen, da die neue Eintragung jeglicher rechtlicher Grundlage entbehrt. Die Schufa wird dann den Gläubiger anschreiben und um Erläuterung ersuchen. So er dann nicht lügt, wird er bestätigen, dass es die gleiche Sache ist und es wird rausgelöscht. Dem Gläubiger schriftlich untersagen, neue Einträge an die Schufa zu übermitteln.
Gemäß BDSG muss die Schufa mindestens eine Sperre herbeiführen, wenn die Sachlage strittig ist. Eine Sperre bedeutet: Der Eintrag hat keine Auswirkung und außer dir und der Schufa selbst darf die Sperre nicht sichtbar sein.

Gilt natürlich nur, wenn es die gleiche Sache ist und keine neue Sache.

-- Editiert mepeisen am 07.11.2012 00:26

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#2
 Von 
JensBothe
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Gilt natürlich nur, wenn es die gleiche Sache ist und keine neue Sache.


Bin mir zu 100 % sicher, dass dies keine neue Sache ist. Werde es genauso machen wie von ihnen angeraten. Werde hier dann noch mal berichten.

Danke schon jetzt.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JensBothe
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Folgendes!

2006 bin ich in die Insolvenz gegangen. Alle Forderungen bis dahin sind aufgenommen worden.

2009 hat ein Gläubiger der Schufa eine Forderung gemeldet. Diese Forderung stammt aus 2005, und ist auch auf der Gläubigerliste vermerkt. Die Forderung ist nicht tituliert. Erste Meldung an die Schufa war im Februar 2009, danach fortlaufend.

Die Schufa ist der Meinung, dass es sich um eine neue Forderung handeln müsse. Dieses habe ich verneint. Mit dem Hinweis! Das sich das Saldo genau an dem Saldo von der letzten Meldung orientiert. Nur eben aktualisiert. Da die Schufa nach Zusendung des Beschlusses vom Amtsgericht über die RSB den Falle mit einem Erledigungsvermerk versehen hat. Hat die Infoscore eine neue Kundennummer hergenommen und meldet weiter.

Die Schufa hat mir gesagt, dass sie den Gläubiger anschreiben wird!
Wie ist das eigentlich mit der Verjährung?


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Schon klar, dass es wieder einmal die Infoscore ist...
Die Infoscore sitzt in Baden-Baden. Du könntest also den Landesbeauftragten für Datenschutz in Baden-Württemberg anschreiben, die doppelten Schufa-Eintragungen in der gleichen Sache melden und um Bußgeld bitten.
Zugleich BDIU anschreiben und um öffentliche Rüge bitten.

Wenn alles nichts hilft, versuche vor einem Gericht eine Unterlassung zu erwirken.

Das sind deine Optionen.

Wenn die Schufa sich nicht kopperativ verhält hinsichtlich Löschung und Score-Neuberechnung, schreibe den Hessischen Datenschutzbeauftragten an. Da allerdings mal abwarten, was die Infoscore der Schufa schreibt.

Infoscore selbst zur Unterlassung auffordern, auf deine Schritte hinweisen und um sofortige Löschung sämtlicher Daten gemäß BDSG.

-- Editiert mepeisen am 10.11.2012 11:21

-- Editiert mepeisen am 10.11.2012 11:22

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JensBothe
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Genau so werde ich es machen.

Die Schufa wird mich nach Rücksprache mit Infoscore schriftlich informieren. Das Schreiben werde ich abwarten, und dann ggf. so verfahren wie von ihnen geraten.

Werde hier dann wieder berichten.

Schönen Dank für die Hilfe!

Schönes Wochenende.

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