Hallo Liebe Leute
2010 hatte ich Privat Insolvenz gemeldet. Jetzt habe ich zwar eine Restschulbefreiung erhalten aber stecke in größeren Geld sorgen wie 2010. 2010 Beliefen die Schulden sich um ca. 35` € mittlerweile habe ich das Dreifache an schulden.
(Ja das gehört sich nicht, ja ich bin Dumm usw. Du hast ja recht.) (Ich habe meine Gründe gehabt)
Aber bitte helft mir. Was kann ich machen? Kann ich nochmals einen Insolvenzverfahren
eröffnen?
-- Editiert von Techniker19 am 27.08.2018 07:08
Raus aus Privatinsolvenz und wieder rein in Privatinsolvez
27. August 2018
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Frage vom 27. August 2018 | 07:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Raus aus Privatinsolvenz und wieder rein in Privatinsolvez
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#1
Antwort vom 27. August 2018 | 07:51
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)
Du hast WÄHREND einer Privatinsolvenz sechsstellige Schulden zusätzlich angehäuft? Wie macht man das denn?
#2
Antwort vom 27. August 2018 | 16:27
Von
Status: Unbeschreiblich (38385 Beiträge, 13987x hilfreich)
Spätestens jetzt wird der Staatsanwalt die Griffel drinne haben.
wirdwerden
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#3
Antwort vom 27. August 2018 | 17:05
Von
Status: Unbeschreiblich (119617 Beiträge, 39750x hilfreich)
Zitatann ich nochmals einen Insolvenzverfahren eröffnen? :
Die Gute Nachricht: ja
Die Schlechte Nachricht: wenn Restschuldbefreiung erteilt wurde, dann beträgt die Frist für einen neuen Antrag auf Durchführung des Insolvenzverfahrens zehn Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung.
#4
Antwort vom 12. September 2018 | 08:09
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 8x hilfreich)
Zitat(Ich habe meine Gründe gehabt) :
Da hast Du dann aber den Sinn der Insolvenz nicht ganz verstanden.
Also eine neue Insolvenz nach der erteilten restschuldbefreiung kannst Du erst nach 10 Jahren beantragen.
Es gibt da einige Ausnahmefälle wenn diese abgelehnt wurde, aber selbst im günstigem Falle wären es drei Jahre.
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