Raus aus der Insolvenz? Alle Gläubiger bezahlen oder nur die im Verfahren?

10. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Mogweib
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Raus aus der Insolvenz? Alle Gläubiger bezahlen oder nur die im Verfahren?

Meine Schwester hat durch die Arge letztes Jahr einen Termin bei der Schuldner Beratung erhalten. Durch Auflagen von der Arge musste alles das gemacht werden, was die Schuldnerberaterin vorgeschlagen hat.
Angeblich konnte sie nicht viel machen und meine Schwester hat die Unterlagen unteschrieben.
Es waren nicht viele Gläubiger und die Summe belief sich auf nicht viel.
Im Verfahren selbst haben nur 2 Gläubiger angemeldet mit einergeringen Summe.

Jetzt hat meine Schwester wieder Arbeit und verdient relativ gut und sie will raus aus der Insolvenz.
Das Schreiben das die Wohlverhaltensphase bekommen hat kam auch schon, knapp 6 Monate nach Eröffnung.

Meine Frage, wie kann sie raus aus der Insolvenz, wenn das überhaupt geht?
Muss sie dann alle Gläubiger bezahlen oder nur die, die auch im Verfahren selbst angemeldet haben?

Danke für eure Hilfe.

Mogweib

-----------------
""

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Muss sie dann alle Gläubiger bezahlen oder nur die, die auch im Verfahren selbst angemeldet haben?


Der ist gut !

Nur weil die Gläubiger mit "Nichts" gerechnet haben wenn Sie in die Insolvenz geht werden die nun "aufhören".

Sie muss alle Schulden zahlen.

Du kannst denen aber erst mal einen "Vergleich" anbieten, und sobald du alle los bist das Verfahren beenden.

Ich würde die Insolvenz aber erst einstellen bis ich alle los bin.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mogweib
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann sie den Vergleich selbst anbieten oder muss das über den Insolvenzverwalter passieren?
Wie genau läuft das ab....

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Du kannst dich mit jedem Gläubiger auch so einigen. Dazu schickt der die "Vereinbarung" du das Geld, er den Titel. Das zeigst du dem Insolvenz der die Zahlung beendet.

Das kannst du auch mit dem Insolvenzberater klären.

Nur, du hast kein Geld "übrig", das wird ja vom Insolvenzverwalter weggenommen.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.150 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen