Rechte Gläubiger

13. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
go449660-22
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte Gläubiger

Hallo in die Gemeinde,

es würde mich freuen hier Antworten zu finden. Ich bin Gläubiger in einer Privatinsolvenz. Gesamt 4 Parteien Gläubiger. Schuldner ist ein Ehepaar. Beide Berufstätig. Die Zeit wurde vom Gericht auf 5 Jahre festgesetzt. Soweit ich es richtig verstanden habe, mit RSB. Nach einigem hin und her wurde meine Forderung vom IV anerkannt und in die Gerichtstabelle eingetragen. Die Zustellung dieser Tabelle vom IV an mich erfolgte erst nach „nachhaken". Für mich ergeben sich folgende Fragen:

Gibt es eine Informationspflicht des IV an die Gläubiger?

In welchen Zeiträumen erfolgt die Auskehrung an die Gläubiger?

Erfolgt die Auskehrung automatisch, oder muss diese eingefordert werden?

Eine allgemeine Frage zur Privatinsolvenz eines Ehepaares.
Es gibt die Möglichkeit einer Wohlverhaltensperiode von 3 Jahren mit einer Quote von 35 %.

Wie wird diese Quote berechnet?

Ermitteln sich diese 35 % aus den von beiden gemeinsam eingezahlten Pfändungsbeträgen?

Vielen Dank im voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von go449660-22):
Die Zeit wurde vom Gericht auf 5 Jahre festgesetzt.


Wohl kaum. Wann die RSB erteilt wird ergibt sich aus der InsO. 6 Jahre aber Eröffnung ist der Regelfall. Erteilung der RSB nach 3 bzw. 5 Jahren sind die Ausnahme.

Zitat (von go449660-22):
Die Zustellung dieser Tabelle vom IV an mich erfolgte erst nach „nachhaken". Für mich ergeben sich folgende Fragen:
Gibt es eine Informationspflicht des IV an die Gläubiger?


Nein. Wenn eine Forderung im Prüfungstermin bestritten wird, dann gibt es vom Insolvenzgericht einen Auszug aus der Tabelle, aus der sich das Bestreiten ergibt. Vom IV gibt es aber gar nichts. Und wenn die Forderung anerkannt wird, gibt es auch nichts vom Insolvenzgericht.

Zitat (von go449660-22):
In welchen Zeiträumen erfolgt die Auskehrung an die Gläubiger?


Während des laufenden Insolvenzverfahrens gibt es keine Intervalle. Da gibt es dann nach dem Schlusstermin eine Verteilung, so denn Masse da ist, die die Kosten des Insolvenzverfahrens und die sonstigen Masseverbindlichkeiten übersteigt.

In der Wohlverhaltensphase soll einmal jährlich ausgekehrt werden, wenn Masse vorhanden ist, die die Kosten übersteigt.

Zitat (von go449660-22):
Erfolgt die Auskehrung automatisch, oder muss diese eingefordert werden?


Die Auskehrung erfolgt automatisch, wenn man auch sein Konto mit angegeben hat.

Zitat (von go449660-22):
Eine allgemeine Frage zur Privatinsolvenz
eines Ehepaares.
Es gibt die Möglichkeit einer Wohlverhaltensperiode von 3 Jahren mit einer Quote von 35 %.
Wie wird diese Quote berechnet?


siehe § 300 Abs. 1 Satz 4 und 5 InsO

Zitat (von go449660-22):
Ermitteln sich diese 35 % aus den von beiden gemeinsam eingezahlten Pfändungsbeträgen?


Nein, jedes Verfahren wird für sich betrachtet.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Haben beide Inso beantragt? Wurde die Schuld bei beiden Insolvenzverwaltern anerkannt? Es gibt keine Inso für Ehepartner.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go449660-22
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Eidechse,

Erstmal danke für die Antworten. Richtig sind 6 Jahre. War mein Fehler.

Hallo Ex Inkassomitarbeiter,

die Schuld sowie die Forderungen aller Gläubiger wurde vom IV anerkannt. Je Partner liegt auch
ein gerichtlicher Beschluss vor. Die Pfändung läuft jetzt bereits 1 Jahr.

Als betroffener und juristischer Laie war es wichtig mich mal "aufzugleisen". Tante google hat mich, je
mehr ich gelesen habe, verwirrt.

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