Regelinsolvenz - Geräte verkaufen und kaufen

15. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
PonR
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Regelinsolvenz - Geräte verkaufen und kaufen

Hallo.

Ich habe am 11.04. den Antrag auf Eröffnung der Regelinsolvenz gestellt und dabei unter anderem Wahrheitsgemäß auch einen Mini-PC und einen externen Monitor angegeben. Der Antrag ist Stand heute 15.04. per Einschreiben beim Amtsgericht eingegangen.

Darf ich jetzt noch irgendwelche Veränderungen vollziehen?

Konkret, der Mini-PC arbeitet nicht mehr richtig und scheint defekt zu sein. Der Mini-PC fliegt raus, den externen Monitor (Wert rund 250-300 Euro) würde ich jetzt verkaufen und würde einen gebrauchten All-In-One PC für das Geld bekommen.

Ich will nicht falsches machen um das Verfahren zu gefährden. Ich fürchte, dass man nachher sagt, wo ist der Mini PC und der externe Monitor auf der Liste und wieso haben sie von dem Erlös sich einen neuen PC gekauft?!?

Oder auch die Zusatzfrage - sind meine Angaben im Antrag in Stein gemeißelt und dürfen nicht mehr verändert werden?

Ich habe auch noch einen Bürostuhl angegeben. Der ist schon eine Weile durchgesessen und irgendwann tut das Sitzen weh. Jetzt würde ich für 60 Euro einen Stuhl gebraucht bekommen, der aber noch in sehr gutem Zustand ist. Angegeben habe ich aber im Antrag einen alten defekten Bürostuhl. Auch hier geht’s mir vor allem um die Befürchtung, dass nachher gesagt wird, wieso haben sie hier 60 Euro ausgegeben und nicht für das Insolvenzverfahren aufbewahrt?

Danke für Eure Hilfe.

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2594 Beiträge, 756x hilfreich)

Beschäftige dich mal mit dem Thema Anfechtung.

Vor Eröffnung und ggf. dem 1. Termin mit dem IV würde ich keine Neuanschaffungen tätigen, die nicht zwingend notwendig sind. Nicht, dass der IV auf die Idee kommt Beträge bei den Verkäufern zurück zu fordern und diese zu Gläubigern zu machen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PonR
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, Danke. Dann halte ich jetzt einfach die Füße still - ich will da auch nichts gefährden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 287.864 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.998 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen