Regelinsolvenz Verfahren! Nicht alle Gläubiger melden sich Frist

2. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
PatrickE
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Regelinsolvenz Verfahren! Nicht alle Gläubiger melden sich Frist

Guten Abend, ich habe eine Frage. Ich habe vor genau 1 Jahr wurde meine Regel Insolvenz verfahren eröffnet, mit einer Summe von ca. 30000€ und rund 30 Gläubiger. Jetzt haben sich nur 5 Gläubiger gemeldet und eine Förderung geltend gemacht von rund 5500€. Wielange haben die Gläubiger den Zeit ihre Forderung anzumelden?! Und wann Verjährt diese?!

Bin dankbar für jede Antwort

Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von PatrickE):
Wielange haben die Gläubiger den Zeit ihre Forderung anzumelden?!


Im Prinzip bis zum Schlusstermin. Wenn sie allerdings noch im Verteilungsverzeichnis berücksichtigt werden wollen, muss die Anmeldung vor Bekanntmachung des Schlusstermins vorliegen, damit noch eine Prüfung und Feststellung zur Tabelle in einem nachträglichem Forderungsprüfungstermin stattfinden kann.

Eventuell liegen ja auch bereits nachträgliche Forderungsanmeldungen vor, nur man weiß davon noch nichts, weil noch kein nachträglicher Forderungsprüfungstermin stattgefunden hat.

Zitat (von PatrickE):
Und wann Verjährt diese?!


Für die Verjährung gelten die gewöhnliche Vorschriften. Es kommt also auf die einzelne Forderung an.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Katrienchen
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Zitat (von PatrickE):
Wielange haben die Gläubiger den Zeit ihre Forderung anzumelden?!


Im Prinzip bis zum Schlusstermin. Wenn sie allerdings noch im Verteilungsverzeichnis berücksichtigt werden wollen, muss die Anmeldung vor Bekanntmachung des Schlusstermins vorliegen, damit noch eine Prüfung und Feststellung zur Tabelle in einem nachträglichem Forderungsprüfungstermin stattfinden kann.

Eventuell liegen ja auch bereits nachträgliche Forderungsanmeldungen vor, nur man weiß davon noch nichts, weil noch kein nachträglicher Forderungsprüfungstermin stattgefunden hat.

Zitat (von PatrickE):
Und wann Verjährt diese?!


Für die Verjährung gelten die gewöhnliche Vorschriften. Es kommt also auf die einzelne Forderung an.


Wie ist das zu verstehen? Klinke mich da jetzt mal mit ein.
Heißt das etwa, wenn die Insolvenz beendet ist, dass sich die Gläubiger dann plötzlich wieder melden könnten, die seinerzeit ihre Forderung nicht angemeldet hatten?

0x Hilfreiche Antwort

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