Reisekosten > pfänbar ?

3. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
toomy2018
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Reisekosten > pfänbar ?

Hallo,

ich bin auf Montage und bekomme somit Monatlich meine Reisekosten zusätzlich zu meinem Lohn.

Meine Frage: Sind Reisekosten pfändbar ? Wo oder wie könnte man es beantragen, dass die Reisekosten von der Pfändung ausgeschlossen werden ? Falls dieses überhaupt möglich ist.

Müssen die Reisekosten Zahlungen zusammen mit dem Lohn erfolgen ( also in einem) oder gesondert ?

Vielen Dank

MfG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Geht es um die Pfändung des Lohns, dann sind Reisekosten, die das übliche nicht übersteigen unpfändbar, z.B. Entschädigung für Dienstfahrten mit dem eigenen PKW in Höhe von max. 0,30 € pro gefahrenen km. Man kann sich im Prinzip an den steuerlichen Größen orientieren. Gleiches gilt für Spesen, die den Verpflegungsmehraufwand abgelten sollen.

Ob eine Zahlung mit dem Lohn oder gesondert erfolgt, ist im Übrigen, so lange die Beträge unpfändbar sind egal.

Sollte es im Übrigen nicht um eine Lohnpfändung sondern um die Pfändung des Pfändungsschutzkontos gehen, muss im Übrigen ein Antrag auf Heraufsetzung des Freibetrages bei Gericht gestellt werden.

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#2
 Von 
toomy2018
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Ja, es handelt sich hier um den Verpflegungsmehraufwand, gibt es hier eine Tabelle wo dieses zu ersehen ist, wenn ich z.b. 400 EURO pro Monat extra bekomme, wie viel davon übrig bleibt?


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Da müssen Sie in die entsprechenden Vorschriften im Einkommenssteuerrecht nachlesen. Monatstabellen gibt es nicht. Das wird pro Reise anhand der Dauer bestimmt.

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