Reiseveranstalter hat Insolvenz angemeldet

17. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Mk-1991
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Reiseveranstalter hat Insolvenz angemeldet

Hallo,

am 19.09.07 wollte wir (meine Klasse) nach Spanien fliegen (Abschlussfahrt). Letzten Donnerstag haben wir erfahren, dass wir die Reise nicht antreten können, da der Reiseveranstalter Insolvenz angemeldet hat. Das Geld, das wir bezahlten (mehr als 14.000 €) ist nie beim Hotel oder der Airline angekommen. Nun haben unsre Eltern Strafanzeige erstattet und vorsorglich einen Brief an das Land geschrieben, um wenigstens einen Teil des Geldeszurückzubekommen. Meine Frage ist nun ob es überhaupt Chancen gibt, dass wir das Geld wieder sehen?Egal ob von dem Veranstalter oder vom Land!
Ich bedanke mich im Voraus

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.08.2009 15:38:37
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 35x hilfreich)

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass man an Reiseveranstalter oder deren Vermittler (Reisebüros) nur Zahlungen leisten darf, wenn man im Gegenzug einen so genannten Sicherungsschein erhält.

Dieser muss von einer Versicherung ausgestellt sein, die im Fall einer Insolvenz die bezahlten Gelder zurück erstatten muss. Dieser Sicherungsschein darf nicht kopiert sein, sondern muss im Original sein mit einem Gültigkeitsdatum, Adresse und Telefonnummer, wohin man sich im Schadenfall wenden kann.

Hat man allerdings die Bezahlung getätigt, ohne diesen Sicherungsschein zu erhalten bzw. den Nachweis einer Insolvenzschutzversicherung zu bekommen (Hinweis im Katalog oder auf dem Angebot) wird es schwieriger.

Letztendlich könnte aber hier eine Haftung des Bundes entstehen, wenn er - der Gesetzgeber - es übersehen hat, eine lückenlosen Überprüfung einzuführen oder ihm sonst ein Vergehen in der Umsetzung dieser EU-Verordnung nachgewiesen werden kann.

Aber ohne weitere Details zu kennen, wird hier eine genauere Aussage schwierig. Es empfiehlt sich, einen Anwalt aufzusuchen!

Meint
Peter

-----------------
"seit mehr als 20 Jahren mit Reiserecht befasst..."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...und vorsorglich einen Brief an das Land geschrieben, um wenigstens einen Teil des Geldeszurückzubekommen....

Von welchem Land ist denn hier die Rede?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mk-1991
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

add rheinland-pfalz!!! Die Sicherungsscheine haben wir nicht...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12317.08.2009 15:38:37
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 35x hilfreich)

Wenn man keinen Sicherungsschein erhalten hat, ist das schon mal ein schlechtes Vorzeichen, aber noch nicht unbedingt ein Problem.

Denn der Schein an sich ist nicht die Voraussetzung, um zu seinem Geld zu kommen, sondern die Zahlungsbestätigung(en) an den Reiseveranstalter.

Die Frage ist nur, wer der Versicherer des Veranstalters ist und ob der überhaupt versichert war.

Wenn nicht, meine ich, müsste man eine Haftungsklage beim Bund einbringen, der hier nach herrschender Rechtsmeinung ein Versäumnis zu vertreten hat.

Meint
Peter

-----------------
"seit mehr als 20 Jahren mit Reiserecht befasst..."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

Peter:...Wenn nicht, meine ich, müsste man eine Haftungsklage beim Bund einbringen, der hier nach herrschender Rechtsmeinung ein Versäumnis zu vertreten hat...

Nach meiner Erinnerung ging es seinerzeit bei den Haftungsklagen darum, dass der Bund den EU - Beschluss nicht rechtzeitig in nationales Recht umsetzte. Das ist ja dann geschehen.
Welche Versäumnisse des Bundes siehst Du denn hier?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

14.000 Euro zu bezahlen ohne sich einen Sicherungsschein geben zu lassen, das waren wahrscheinlich Lehrer...

Jedenfalls gibt es keinen Grund, warum der Steuerzahler dafür aufkommen sollte. Wurde die Reise über ein Reisebüro gebucht?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12317.08.2009 15:38:37
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 35x hilfreich)

@Cuno

Genau wie du schreibst: Haftungsklage, weil der EU Beschluss nicht korrekt in nationales Recht umgesetzt wurde.

Denn der Gesetzgeber ist verpflichtet, nicht nur rechtzeitig, sondern auch so in nationales Recht umzusetzen, dass kein Konsument zu schaden kommt.

Die die EU-Verordnung keine näheren Schritte dazu erläutert, hat der Staat eben Pech, wenn er Lücken im System lässt.

Meint
Peter

-----------------
"seit mehr als 20 Jahren mit Reiserecht befasst..."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.989 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen