Rente im Ausland

11. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Najade123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Rente im Ausland

Frage: Engländer berufstätig in D, bezieht eine Rente der Army. Sein mittlerweile vollj. Sohn lebt in England ist z.Zt noch arbeitssuchend. Seitdem Sohn wieder in England lebt (10 Monate) wird die Rente an ihn direkt bezahlt da erst 18 ist dies durchaus ok sagt der Anwalt.
Die Höhe der Rente wurde bei den Schuldenbereinigungsanträgen angegeben und auch das der Sohn sie als Unterhalt erhält
Nun wird PI angemeldet. Muss der Sohn jetzt auch seine Kontoauszüge vorlegen?????
Greetz

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)

Guten Morgen Najade123,

wenn der Vater Insolvenz anmeldet, dann tritt er im Falle der Insolvenzeröffnung den pfändbaren Teil seines Einkommens für die Dauer von 6 Jahren an den Treuhänder ab, somit also auch den pfändbaren Teil seiner Rente - sofern diese hoch genug ist.

Sie schreiben, dass der Sohn in England arbeitssuchend ist. Ich gebe zu, dass ich mich im englischen Sozialsystem nicht auskenne. Daher müsste ich wissen, ob der Sohn dort Arbeitslosengeld oder eine vergleichbare Leistung erhält bzw. ob er sie nur deswegen nicht erhält, weil die Rente seines Vaters an ihn ausgezahlt wird.

Fakt ist: Nach deutschem Recht ist die Rente des Vaters auch dessen Einkommen und nicht das des Sohnes, so dass es unter die Pfändungsregelungen der Insolvenz fällt. Wie auch immer das in der Praxis dann aussieht, muss der pfändbare Teil dieser Rente an die Insolvenzmasse, also den Treuhänder gezahlt werden.

Zu Ihrer Ausgangsfrage: Ich denke nicht, dass der Sohn seine Kontoauszüge vorlegen muss. Vielmehr wird der Vater den Rentenbescheid der Army vorlegen müssen, aus welchem die monatliche Rente hervorgeht. Soll für den Sohn wegen dessen Arbeitslosigkeit eine Unterhaltspflicht geltend gemacht werden (Stichwort: höherer Pfändungsfreibetrag), dann muss in geeigneter Form Bedürftigkeit nachgewiesen werden. Das bedeutet, dass der Sohn ohne den Unterhalt des Vaters nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Wenn der Sohn Arbeitslosengeld erhält, ist sein Lebensunterhalt gesichert, dann würde eine Unterhaltsberechtigung seinerseits nicht bestehen.

Ich hoffe, ich drücke mich einigermaßen verständlich aus. Diese Materie ist nicht ganz unkompliziert. Also bei Fragen einfach nochmal fragen ;)

VG
InsoFlo

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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Najade123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen herzlichen dank für diese ausführliche Auskunft. Hat schon sehr weitergeholfen.
Greetz p

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2x Hilfreiche Antwort

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