Restschuldbefreiung - "Mangel der zu verteilenden Masse ohne Schlussverteilung"

14. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
kuzorraserben85
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Restschuldbefreiung - "Mangel der zu verteilenden Masse ohne Schlussverteilung"

Hallo zusammen,
habe vor ca. 4 Wochen vom Amtsgericht den Beschluß bekommen das wegen mangel der zu verteilenden Masse ohne Schlussverteilung das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde, was heisst das jetzt genau für mich? Weder mein Anzwalt noch der TH ist erreichbar =(

Ausserdem würde ich gerne wissen, ich müsste mich ja jetzt in der restschuldbefreiungsphase befinden, wie sieht es dann mit den Schufaeinträgen der Gläubiger aus? Sind die weg? Oder ist da ein Erledigungsvermerk hinter ?

Mfg

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
dein Anwalt ist nicht erreichbar, der TH auch nicht??? Na ja...
Durch den Beschluß ist das Inso-Verfahren aufgehoben und du befindest dich in der WP - hier hast du deine Obligenheiten zu erfüllen.
Warum sind dir die Schufa-Einträge derzeit so wichtig? Falls du hoffst, das diese jetzt erledigt sind, muss ich dich enttäuschen. Die Löschung erfolgt erst nach drei Jahren nach der Erledigung.

1x Hilfreiche Antwort

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