Restschuldbefreiung bei Mietrückstand gefährdet ?

29. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
musti33
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)
Restschuldbefreiung bei Mietrückstand gefährdet ?

Hallo,

ich habe heute zwei Fragen, hoffentlich die ihr mir beantworten könnt.

Zur Vorab eine Information, wir sind eine Familie( ich, meine Verlobte und ihre 12-Jährige Tochter).

Zu rmeinen ersten Frage, wir sind mit der Miete im Rückstand, und wollten wissen, ob es den Restschuldbefreiung gefährdet. Der Mietrückstand ist nach der Insolvenzeröffnung passiert. Der Vermieter ist bereits in der Insolvenzliste drin. Wir haben schon seit letzten Jahr Mietschulden, aber diese Mietschulden sind in der Insolvenzmass drin, der Privatinsolvenz wurde am 15.06.2009 eröffnet.


Unsere 2.Frage ist, das wir KdU von Landratsamt bekommen, weil wir sehr wenig Geld von der Agentur für Arbeit bekommen, müssten wir leider den KdU ausgeben der eigentlich für den Vermieter gedacht war,aber weil die Bewillungsantrag von unserem Agentur für Arbeit sehr lange dauert, bis das ALG II bewillig wird, aber weil wir Zahlungsverpflichtungen haben, müssten wir leider das Geld der KdU ausgeben, wir müssen dem Treuhänder bezahlen, die Versicherungen, die Gewerkschaften und die Fahrkarten für Öffentlichen Verkehrsmitte, und natürlich Lebensmittel kaufen. Ab und zu habe ich einen Nebenjob für einen Tag als Komparse, und laut der Agentur für Arbeit soll ich den Einkommensbescheinigung, Arbeitsvertrag und die Lohnabrechnung innerhalb von 14 Tagen einreichen, sonst wird die Zahlung vorläufig eingestellt bis die Unterlagen da sind, obwohl ich ihnen gesagt habe, das ich erst zum Mitte des bzw. Ende des nächsten Monat bekomme, da mussten wir leider den KdU ausgeben, weil wir sonst keinen einzigen cent hatten, kann das den Restschuldbefreiung gefährden.

Hier noch was wir an ALG II bekommen, ich und meine Verlobte bekomm 290,00 und die 12-Jähriger Tochter bekommt 70,00 €.



Ich bedanke mich für ehrliche Antworten im Voraus.

musti33




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7 Antworten
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#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1591 Beiträge, 976x hilfreich)

Nein, die Restschuldbefreiung ist durch die neuerlichen Mietschulden nicht gefährdet.Ob aus anderer Ecke Schwierigkeiten drohen, kann ich nicht beurteilen.
Bislang hat Euer Vermieter ja anscheinend noch nicht gekündigt. Mit dem Begriff KdU kann ich nichts anfangen.

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@@salkavalka:

quote:
Nein, die Restschuldbefreiung ist durch die neuerlichen Mietschulden nicht gefährdet.


Das sehe ich allerdings anders. Der Vermieter ist, wenn ich das richtig verstehe, auch Insolvenzgläubiger. Jeder Insolvenzgläubiger kann, wenn während des laufenden Verfahrens/der laufenden Wohlverhaltensperiode, bei diesem Insolvenzgläubiger, neue Schulden entstehen, die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen.

KdU = Kosten der Unterkunft = ein Begriff aus dem Sozialrecht = Miete + Nebenkosten + Heizkosten.

@musti:

Ihr solltet schnellstens dafür sorgen, Eure Angelegenheit mit der ARGE/Arbeitsagentur/Landratsamt , in geordnete Bahnen zu lenken. Die Zahlungen für KdU sind zweckbestimmte Zahlungen. Zweckwidrige Verwendung der KdU stellt den Straftatbestand des Betruges dar.

Hierzu solltest Du mal Eure Gesamtsituation, also sämtliches Einkommen sowie sämtliche staatlichen Leistungen, die Ihr irgendwo her bekommt, sowie die Höhe der tatsächlichen KdU, im Unterforum Sozialrecht schildern. Dort kann man dann mal schauen, was da so alles schief läuft. Bei insgesamt nur 390 Euro ALG II muss jedenfalls noch erhebliches sonstiges Einkommen vorhanden sein.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
musti33
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

Erstmal Danke an euch beiden für die Antworten.

Aber an Axel,

du hast normalerweise recht der Insolvenzgläubiger kann die Restschuldbefreiung versagen, dafür musst erst mal das Begründen.

Die Mietrückstände sind neue Schulden und fallen daher nicht in die Insolvenzverfahren, wegen Mietrückstände kann er den Restschuldbefreiung nicht versagen.

Der Restschuldbefreiung kann versagt werden, wenn;

[color=red]> er wegen einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist,
> er in den letzten Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens,
oder nach dem Antrag falsche Angaben über seine Wirtschaftlichen
Verhätnisse gemacht hat, um Kredite zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen
Mittel zu beziehen oder Leistungen an öffentlichen Kassen zu vermeiden,
> ihm in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Restschuld-
befreiung erteilt oder versagt worden ist, oder
> er während des Verfahrens Auskunfts- und Mitwirkungspflichten verletzt oder
im Letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Verfahrens unangemessene
Schulden gemacht oder Vermögen verschwendte hat.[/color]diese Punkte können den Restschuldbefreiung versagen, und auf mich trifft das nicht zu zum glück.

Und zur KdU muss ich sagen, da muss ich dich korrigieren wir haben es nicht zweckwidrig verwendet, bitte jetzt nicht falsch verstehen, wenn ich den KdU nicht an den Vermieter weiterleite, ist es noch Straftatbestand des Betruges, der Vermieter kann von uns Verlangen das wir es auf sein Konto überweisen.

Außerdem habe wir es benötigt, weil der Weiterbewilligungsantrag von der Agentur für Arbeit noch nicht genehmigt war, müssten wir den leider den KdU hernehmen, um unsere Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, z. B. die Monatliche Raten für den Treuhänder, Gewerkschaften usw... und Lebensmittel mit Getränken zu kaufen und Medikamente wegen meiner Krankheit(Colitis Ulcarosa)
usw...

bei der ALG II muss ich dich auch korrigieren, wir bekommen nicht 390,00 €, sonden 290,00 €.

Ich bekomme 290,00 und meine Verlobte bekommt auch 290,00 und die Tochter von meinem Verlobten bekommt 53,02 € .

Ich wünsche allen 123recht.net Usern auch der Moderatoren einen guten Rutsch ins Neues Jahr.

Und danke im Voraus für ihre Antworten.

musti33


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@musti:

quote:
Die Mietrückstände sind neue Schulden und fallen daher nicht in die Insolvenzverfahren, wegen Mietrückstände kann er den Restschuldbefreiung nicht versagen.


Ich kann Dir nicht sagen, woraus sich das herleitet, aber mir wurde seinerzeit zuerst vom Schuldnerberater und später von der Treuhänderin ausdrücklich mitgeteilt, dass jeder Insolvenzgläubiger, bei dem während des Verfahrens neue Schulden entstehen, die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen kann und das Insolvenzgericht diesem Antrag üblicherweise auch entsprechen wird. Nimm es einfach als Hinweis, diesbezüglich besonders vorsichtig zu sein.

quote:
Und zur KdU muss ich sagen, da muss ich dich korrigieren wir haben es nicht zweckwidrig verwendet, bitte jetzt nicht falsch verstehen, wenn ich den KdU nicht an den Vermieter weiterleite, ist es noch Straftatbestand des Betruges, der Vermieter kann von uns Verlangen das wir es auf sein Konto überweisen.


Wie gesagt, eigentlich ist das ein Thema für's Unterforum Sozialrecht, oder für sich allein genommen, vielleicht auf für's Strafrecht.

Du schreibst, Du bekommst die KdU vom Landratsamt. Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Leistung nach dem SGB II handelt, also in direktem Zusammenhang mit dem ALG II steht. Wenn das so ist, dann ist diese Zahlung zweckgebunden zur Weiterleitung an den Vermieter. Wird dieses Geld (vorübergehend) anderweitig verwendet und entstehen dadurch Mietrückstände, [color=red]dann ist das Betrug.[/color] Da gibt es eigentlich auch überhaupt nichts drüber zu diskutieren. Dabei interessieren die Gründe, die zur zweckfremden Verwendung geführt haben, allenfalls bei der Strafzumessung, nicht aber bei der Beurteilung der Strafbarkeit an sich.

Außerdem wird das Landratsamt, wenn es von der zweckfremden Verwendung erfährt, zukünftig die KdU nicht mehr an Dich, sondern direkt an den Vermieter überweisen.

quote:
müssten wir den leider den KdU hernehmen, um unsere Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen,


Und genau darin liegt die zweckwidrige Verwendung.

quote:
ist es noch Straftatbestand des Betruges, der Vermieter kann von uns Verlangen das wir es auf sein Konto überweisen.


Gegenüber dem Vermieter mag der Straftatbestand vielleicht (noch) nicht erfüllt sein. Gegenüber dem Leistungsträger der KdU aber sehrwohl. Und glaube mir, kein Staatsanwalt in ganz Deutschland wird ein entsprechendes Verfahren, nach Anzeige durch das Landratsamt, einfach wieder einstellen. Es wird definitiv zu einer Verurteilung, bzw. einem Strafbefehlt kommen, wenn Anzeige erstattet wird.

quote:
Außerdem habe wir es benötigt, weil der Weiterbewilligungsantrag von der Agentur für Arbeit noch nicht genehmigt war,


Das meinte ich, als ich schrieb,

quote:
Ihr solltet schnellstens dafür sorgen, Eure Angelegenheit mit der ARGE/Arbeitsagentur/Landratsamt , in geordnete Bahnen zu lenken.


Es kann nicht angehen, dass Du durch verzögerte Antragsbearbeitungen (sofern der Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig eingereicht wurde) quasi gezwungen wirst, Schulden zu machen. Darum musst Du dort ansetzen und dafür kämpfen, dass solche Situationen zukünftig nicht wieder entstehen.

quote:
z. B. die Monatliche Raten für den Treuhänder, Gewerkschaften usw.


An dieser Stelle muss ich nochmals die Frage nach Euren gesamten Einkommensverhältnissen stellen. Wieso musst Du als ALG II Empfänger überhaupt Raten an den Treuhänder zahlen? Liegt das Gesamteinkommen tatsächlich oberhalb der Pfändungsfreigrenzen?

quote:
bei der ALG II muss ich dich auch korrigieren, wir bekommen nicht 390,00 €, sonden 290,00 €.


Also nach Deinen Angaben im Eingangsposting waren es weder 290, noch 390 Euro (Tippfehler meinerseits), sondern 360 Euro; nämlich 290 Euro für Deine Verlobte und Dich zzgl. 70 Euro für die Tochter.

quote:
Ich bekomme 290,00 und meine Verlobte bekommt auch 290,00 und die Tochter von meinem Verlobten bekommt 53,02 € .


Davon, dass Deine Verlobte und Du jeweils 290 Euro erhaltet, stand im Eingangsposting allerdings nichts. Für die Tochter waren es dort auch noch 70 Euro. Sorry, aber bei fehlerhaften, bzw. ungenauen, Angaben des Fragestellers wird es natürlich unglaublich schwer, vernünftige Hilfestellung zu leisten.

Gruß,

Axel



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
musti33
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Axel,

erstmal zu den Gesamteinkommen ich und meine Verlobte bekommen jeweils 290,00 € und die Tochter meine Verlobte bekommt 53,02 €, warum die Tochter jetzt so wenig bekommt, weil das Kindergeld um 20 € erhöht worden ist ab Januar 2010. Wir bekommen jetzt insgesamt 633,00 €.

Nochmal zur Versagung der Restschuldbefreiung, die Mietrückstände sind neue Schulden und fallen deswegen zu dem Laufenden Insolvenzverfahren, das wurde auch damals vom Insolvenzverwalter bzw. der Treuhänder gesagt, er hätte mich ja bei den alten Mietrückständen schon fristlos kündigen, aber das hat er nicht gemacht, und wenn es neue Mietrückstände ergeben sollte müsste er mich fristlos oder fristgerecht kündigen, also wegen der erneute Mietrückständen kann er keine versagung der Restschuldbefreiung beantragen.

Zu der ALG II Weiterbewilligungsantrag, es wurde immer rechtzeitig abgegeben, aber da ich ab und zu Nebenjob als Komparsearbeite(Vertrag immer für einen Tag) muss ich den Arbeitsvertrag , den Einkommensbescheinigung, den Lohnabrechnung und den Kontoauszug wo das Gehalt ersichtbar ist innerhalb von 14 Tagen bei der Agentur für Arbeit einreichen, und wenn ich das innerhalb von 14 Tagen eireiche, werden die Geldleistungen für mich und mit mr in der Bedarfsgemeinschaft lebende Personen bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz entzogen, obwohl ich den gesagt habe, das ich den Arbeitsvertrag, den Einkommensbescheinigung, den Lohnabrechnung erst zum mitte des Monats aber auch zum Ende des Monats bekomme, das interessiert die aber nicht.
Wie soll man den da keine Schulden machen.

Zu den monatlichen Raten an den Treuhänder, kannst due diese Frage bitte näher erläutern.

Nur zur Info: Wir sind ALG II Empfänger, das ALG II Geld ist nicht pfändbar.

Es geht um die Gerichtkosten, die als erstes bezahlt werden muss, dann der Treuhänder und wenn noch was übrig bleibt von dem eingezahlten Geld, bekommen die Gläubiger, natürlich entsprechend der Qute.

Die Ratenzahlungen sind frewillig wir können den Betrag selbst bestimmen, in erster linie sind sie für den Gerichtkosten gedacht, wenn wir die Gerichtskosten nicht aufbringen, dann versagt der Insolvenzgericht von sich aus die Restschulbefreiung.

Das mit dem KdU kann man so oder so sehen, da brauch man auch nicht diskutieren,.

Nochmal zu der versagung der Restschuldbefreiung, du sagst wenn der Insolvenzgläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt, wir das gericht den entsprechen, aber so leicht geht das nicht, er muss einen triftigen Grund haben aber der Grund Mietrückstand ist kein trifftiges Grund, außerdem werden wir noch angehört, da gibt es strenge regeln so einfach ist das nicht, natürlich sollte man die Miete zahlen, weil es neue Schulden ist fängt es alles von vorne an er kann einen Rechtsanwalt beauftragen und das Geld forden, fristlos oder fristgerecht kündigen, das kann auch der beautragte Rechtsanwalt der Gläubiger machen.

Bitte lies noch mal von mir die rotmarkierten Absatz, das steht alles was versagt werden kann.

Ein Beispiel was passiert ist, von der Sachbearbeiterin des Trehänders.

Meine Verlobte ist auch in der Privatinsolvenz, einer ihrer Versicherung ist ebenfalls in der Insolvenzliste drin, jetzt hat sie einen Brief von ihrer Versicherung bekommen und lt. der Sachbearbeiterin haben wir folgende Nachricht bekommen:

[color=blue]der Leistungszeitraum der Versicherung ist nach Insolvenzeröffnung und somit keine Insolvenzforderung.

Ihr Verfahren wurde am 16.06.2009 eröffnet. Die Rechnung beläuft sich auf dem Leistungszeitraum ab 01.07.2009.

Sie müssen diese Rechnung bezahlen.[/color]

das gilt auch für den Mietrückstand, weil der Leistungszeitraum der Vermieter ist nach Insolvenzeröffnung und somit keine Insolvenzforderung. weil der Verfahren von mir am 15.06.2009 und von meinem Verlobten am 16.06.2009 eröffnet. Die Miete beläuft sich ab 17.07.2009. Das heisst das die Miete bezahlt werden muss.

Ich habe auch ja nicht gesagt das ich die Miete nicht zahlen möchte nur später bis ich meine Umschulung anfange, die Miete wird dann rückwirkend monatlich bezahlt. Ab 04.01.2010 fange ich die Umschulung incl. der Vorbereitungslehrgang, da bekomme ich dann Übergangsgeld und nach meiner Berechnung muss ich ca. 1000 € bekommen. Meine Verlobte und ihre Tochtern erhalten weiter ALG II, ich werde dann ausgeschlossen.

Viele Grüße

musti33



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@musti:

Ich habe den Eindruck, dass Du da das eine oder andere missverstanden hast.

1. Die Mietschulden, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorhanden waren, sind Insolvenzschulden. Diese dürfen gar nicht von Dir direkt beglichen werden, sondern - sofern entsprechende Masse verfügbar wäre - ausschließlich vom Treuhänder, im Verhältnis der Mietschulden zu den übrigen Schulden. Auf Grund diese Insolvenzschulden kann natürlich keine Restschuldbefreiung versagt werden. Auch kann der Vermieter wegen dieser Insolvenzschlunden nicht mehr kündigen.

2. Die Mietschulden, die nach Eröffnung des Verfahrens aufgelaufen sind, sind keine Insolvenzschulden, sondern neue Schulden bei einem Insolvenzgläubiger. Diese Schulden müssen beglichen werden und wegen dieser Schulden kann der Vermieter gegebenenfalls auch die Zwangsvollstreckung betreiben, oder den Mietvertrag fristlos kündigen. Werden die Mietrückstände, die nach Verfahrenseröffnung entstanden sind, bis zum Ablauf der Wohlverhaltensperiode nicht vollständig ausgeglichen, kann der Vermieter die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen.

3. Werden demgegenüber während des laufenden Verfahrens neue Schulden bei einem Gläubiger gemacht, der nicht Insolvenzgläubiger ist, wie das vermutlich bei Deiner Verlobten und der Versicherung der Fall ist, dann ist deshalb die Versagung der Restschuldbefreiung nicht möglich.

quote:
Nur zur Info: Wir sind ALG II Empfänger, das ALG II Geld ist nicht pfändbar.


Das ALG II nicht pfändbar ist, ist mir bewußt und habe ich auch geschrieben. Meine Frage bezog sich darauf, ob weiteres Einkommen vorhanden ist, weil sonst eben nicht nachvollziehbar ist, warum Du Raten an den Treuhänder bezahlen musst.

quote:
Es geht um die Gerichtkosten, die als erstes bezahlt werden muss,


Wurden denn die Verfahrenskosten nicht gestundet, bzw. wurde die Stundung überhaupt beantragt? Wenn kein pfändbares Einkommen vorhanden ist, ist diese Stundung jedenfalls auf Antrag problemlos möglich. Ebenso sind natürlich auch freiwillige Ratenzahlungen immer möglich, aber - bei vorliegender Stundung - nicht zwingend erforderlich.

quote:
aber da ich ab und zu Nebenjob als Komparsearbeite(Vertrag immer für einen Tag)


Wie häufig kommt das denn vor und wie viel verdienst Du dann so?

quote:
muss ich den Arbeitsvertrag , den Einkommensbescheinigung, den Lohnabrechnung und den Kontoauszug wo das Gehalt ersichtbar ist innerhalb von 14 Tagen bei der Agentur für Arbeit einreichen,


Der Arbeitsvertrag geht die AA überhaupt nichts an. Die Lohnabrechnung und der Kontoauszug mit dem Geldeingang sind völlig ausreichen und die Höhe des Leistungsanspruchs festzustellen.

quote:
und wenn ich das innerhalb von 14 Tagen eireiche, werden die Geldleistungen für mich und mit mr in der Bedarfsgemeinschaft lebende Personen bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz entzogen,


Die Unterlagen sind unverzüglich vorzulegen, sobald Du diese hast!

Vorher ist das ja überhaupt nicht möglich. Du hast auch nur sehr wenig oder gar keinen Einfluss darauf, wann der AG die Abrechnung zur Verfügung stellt und wann die Zahlung auf Deinem Konto eingeht. Eine Anrechnung des Einkommens ist erst dann zulässig, wenn dieses auch tatsächlich vorhanden ist. Die Einstellung der Leistungen wegen (angeblich) fehlender Mitwirkung, weil Du Unterlagen nicht (rechtzeitig) vorlegst, die Du aber noch gar nicht hast, wäre grob rechtswidrig. Und wenn derartiges Verhalten der AA Monat für Monat immer wieder erfolgt, dann wird es allerhöchst Zeit, dass dem ein Riegel vorgeschoben wird. Darum mein wiederholter Hinweis auf das Unterforum Sozialrecht. Wenn Du Dir in diesem Punkt allerdings nicht helfen lassen willst, sorry, dann ist das Dein Problem.

quote:
Wie soll man den da keine Schulden machen.


Wie gesagt, indem man das rechtswidrige Verhalten der AA nicht einfach als gegeben hinnimmt, sondern sich dagegen zur Wehr setzt.

quote:
Das mit dem KdU kann man so oder so sehen,


So leid es mir tut, aber das siehst Du eindeutig falsch. Hier gibt es nichts so oder so zu sehen. [color=red]Die zweckwidrige Verwendung der KdU, auch wenn die nur vorübergehend erfolgt, ist als Betrug strafbar. [/color] Wenn das Landratsamt von dieser zweckwidrigen Verwendung erfährt, weil z.b. der Vermieter dann doch irgendwann kündigt, dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass es auch zu einer entsprechenden Anzeige kommt.

Gruß,

Axel

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#7
 Von 
musti33
Status:
Frischling
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Hallo Axel,

erstmal ein frohes neues Jahr.

Zu dem KdU des Landratsamt, den Landratsat, zum glück haben wir einen sehr liberalen Landratsamt, den Kündigungsgrund interessiert den Landratsamt nicht, natürlich müssen der Kündigungsgrund angegeben werden, nur eins muss ich dir noch sagen, ich habe vergessen dir zu sagen, das der Vermieter mein Vater ist.
Sobald die Kündigung da ist, wird die KdU eingestellt, mein Vater kann auch ohne Grund kündigen, weil wir in seinen Eigentumshaus wohnen, wir wohnen im obersten geschoss, Wohnung im Haus, wir haben gemeinsame Eingänge.

Zu den Komparsejob, das ist 2-3 mal im Monat verdienst liegt zwischen 40-60 € netto oder brutto, und bar oder per Überweisung, kommt auf die Produktion an,manche zahlen, bar und manche tun es überweisen.

Zu der AA muss ich sagen, ab 04.01.2010 ist nicht mehr die AA zuständig, sondern die Deutsche Rentenversicherung weil ich meine RVL (Rehvorbereitungs-lehrgang) anfange und wenn ich den erfolgreich bestehe, dann fängt zeitnah meine Umschulung für Bürokaufmann an, und von der Rentenversicherung bekomme ich mein Geld (Übergangsgeld) bis zur Ende der Umschulung. Mit der AA habe ich dann für 2 1/2 Jahre nicht mehr zu tun, erst drei Monaten vor Beendigung des Umschulung, dann muss ich wieder bei der AA arbeitsuchend melden.

Grüße

musti33

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