Restschuldbefreiung versagt wegen 100 Euro

7. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
go418436-34
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
Restschuldbefreiung versagt wegen 100 Euro

Hallo ,
Weiß jemand wie das mit Kosten vom Anwalt ist? Ich sollte 100 Euro zahlen bzw hätte dies mein Mann machen müssen da ich selber kein einkommen hatte. Mein Mann jedoch hatte beim selben Anwalt auch eine Privatinsolvenz am laufen musste aber trotz einkommen nichts zahlen.
Wäre super wenn mir jemand helfen kann.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Leider ist Ihr Beitrag relativ unverständlich. Ich mutmaße daher mal, was passiert ist.

Über Ihr Vermögen wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet. Das wurde zwischenzeitlich aufgehoben und Sie befinden sich jetzt in der Wohlverhaltensphase (WVP) bzw. dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung. Ihr Treuhänder (der zwar zugleich auch Rechtsanwalt ist, was hier aber gar nichts zur Sache tut), hat Ihnen eine Rechnung für die Mindestvergütung für ein Jahr der WVP über 100,00 € netto (119,00 € brutto) geschickt.

So und nun sind aufgrund der Überschrift verschiedene Stadien denkbar, in denen man sich befindet und Ihre Handlungsmöglichkeiten sind je nachdem verschieden:

1. Sie haben gerade vom TH die nach § 298 Abs. 1 InsO erforderliche Mahnung mit dem Hinweis auf die Zahlungspflicht binnen 2 Wochen und der Möglichkeit der Stellung eines Versagungsantrages bei Nichtzahlung erhalten und deshalb fragen Sie hier nach, ob das möglich ist.

2. Wir befinden uns schon einen Schritt weiter, der TH hat die Mahnung versendet und bereits den Versagungsantrag gestellt und nun fordert Sie das Gericht gemäß § 298 Abs. 2 InsO zur Stellungnahme auf und weist darauf hin, dass Sie die Versagung durch Zahlung der Vergütung binnen 2 Wochen abwenden können.

3. Wir befinden uns noch einen Schritt weiter und dem Versagungsantrag wurde bereits stattgegeben und Ihnen liegt der Versagungsbeschluss bereits vor.

Wenn die Verfahrenskosten nicht gestundet sind gemäß § 4a InsO , dann muss der Schuldner für jedes Jahr der WVP an den TH die Mindestvergütung zahlen. Offenbar liegt für die WVP keine Stundung vor, sonst würde das Verfahren zur Versagung der RSB wohl eher nicht in Gang gesetzt. Warum eine Stundung nicht erfolgt ist, müssen Sie selbst in Ihrem Fall bewerten. Evtl. haben Sie für die WVP gar keinen Stundungsantrag gestellt oder das Gericht hat nicht über einen solchen entschieden oder ihn abgelehnt. Was Sie jetzt noch machen können, hängt unter anderem davon ab, welches der oben unter 1. - 3. beschriebenen Stadien erreicht ist und warum die Stundung nicht erfolgt ist.

Dass Ihr Ehemann keine Kosten zahlen musste, kann ebenso diverse Gründe haben. Denkbar wäre, dass sich Ihr Ehemann noch gar nicht in der WVP befindet, sondern vielmehr noch die Verwertungsphase, das eigentliche Insolvenzverfahren läuft. Ebenso wäre möglich, dass aufgrund des Einkommens Ihres Mannes Pfandbeträge an die Insolvenzmasse gelangen, die ausreichen, die Verfahrenskosten zu decken. Dann wird die TH-Vergütung aus der Masse entnommen und es besteht keine gesonderte Zahlungspflicht.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go418436-34
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Bei mir wäre es Punkt 3. mein Mann hat die restschuldbefrriung bekommen es würde auch nichts gepfändet .

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn Ihnen der Versagungsbeschluss schon vorliegt, dann bleibt Ihnen nur die Möglichkeit gegen den Versagungsbeschluss Beschwerde einzulegen. Ob diese Aussicht auf Erfolg hat, kann man allerdings mangels hinreichender Infos nicht beantworten.

Wobei ich mich schon frage, warum man die deutlichen Hinweise die man durch die Zahlungsaufforderung des Treuhänders, die den Hinweis enthielt, dass bei Nichtzahlung innerhalb von 2 Wochen ein Antrag auf Versagung der RSB gestellt werden kann, und durch die Aufforderung durch das Insolvenzgericht zur Stellungnahme inkl. weiterer Zahlungsfristsetzung, einfach ignoriert und erst wach wird, wenn der Versagungsbeschluss da ist und es mehr oder weniger zu spät ist.

Letzten Endes wird eine Beschwerde nur dann erfolgreich sein können, wenn Treuhänder oder Gericht das nach § 298 InsO geforderte Verfahren nicht eingehalten haben. Ob dem so ist, können Sie sich selbst beantworten.

Zitat:
mein Mann hat die restschuldbefrriung bekommen es würde auch nichts gepfändet


Das bedeutet aber nicht, dass er sich bereits in der WVP befand. Es kann auch Konstellationen geben, indem das eigentliche Insolvenzverfahren über 6 Jahre andauert und die RSB im laufenden Insolvenzverfahren erteilt wird.

Und was mit "nichts gepfändet" gemeint ist, ist auch mehrdeutig. Ist nur das Arbeitseinkommen gemeint?

Es kann ja durchaus sein, dass beim Arbeitseinkommen nichts pfändbar war, aber z.B. durch sonstige Vermögensansprüche (Steuererstattungen, Lebensversicherungen, Bausparverträge etc.) eine Insolvenzmasse vorhanden war, die zur Kostendeckung ausreichte.

Schließlich kann es natürlich auch sein, dass einfach für den Ehemann ein Stundungsantrag gestellt und positiv beschieden wurde und für die Ehefrau dies schlicht vergessen wurde.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go418436-34
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Nein es ist gar nicht gepfändet worden arbeirseinkommen nicht und auch sonst nichts .
Meine 100 Euro sind nicht gezahlt worden da die Post noch zu meinem Mann ging und nicht zu meiner neuen Anschrift trotz Meldung beim Treuhänder .
Und mein Mann hat mir nichts von diesem schreiben gesagt wir Leben getrennt und sind nicht gerade im guten auseinander gegangen .

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Dann kann man nur hoffen, dass die Fristen jetzt noch nicht vorbei sind. Ohne sofortige Beschwerde gegen den Versagungsbeschluss sieht es düster aus.

3x Hilfreiche Antwort

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