Rückabwicklung KFZ bei Insolvenz desHändlers

27. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
fliegergruessmirdiesonne
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückabwicklung KFZ bei Insolvenz desHändlers

Sachverhalt:
am 14 02.2008 habe ich bei einem BMW Händler in Ludwigshafen Rh. einen Neuwagen sprich BMW 116 i gekauft. Mein Auto war innerhalb von 11 Monaten nach Kauf 6 mal in der Werkstadt und wurde im Rahmen der Gewährleistung 6 mal wieder Instand gesetzt. Nach dem 7. Defekt am 20.01.2009 habe ich bei dem BMW Händler in Ludwigshafen die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangt. Das Autohaus hat in Rücksprache mit der BMW AG in München der Rückabwicklung am 04.02.2009 zugestimmt. Darauf hin habe ich mir bei Peugeot ein neues Auto bestellt was ich am 18.03.2009 in Empfang genommen habe und mit meinen Ersparnissen bar bezahlt habe. Nach langen zuwarten meinerseits auf einen Termin zur Rückabwicklung mit dem BMW Händler in Ludwigshafen Zug um Zug habe ich dann einen Anwalt beauftragt meine Interessen zu vertreten. Am 09.04.2009 hat der Anwalt des BMW Händlers mich davon Unterrichtet das Autohaus habe seine Insolvenz bei Gericht beantragt, diesem Antrag wurde auch entsprochen. Der Insolvenzverwalter des BMW Händlers wurde von meinem Anwalt angeschrieben und von der bereits Zugestimmten Rückabwicklung in Kenntnis gesetzt. Der Insolvenzverwalter hat bis dato nicht geantwortet und ist auch ansonsten nicht erreichbar. Mein Anwalt sagt das war es, Ende der Vorstellung. Ich habe mit der BMW AG in München (Abteilung Gewährleistung) Kontakt aufgenommen in der Annahme das letztendlich die Gewährleistung/produkthaftung beim Hersteller liegt und somit eine Rückabwicklung die ja auch von der BMW bewilligt wurde direkt mit der BMW AG abzuwickeln. Gleichzeitig habe ich um Unterstützung zur Lösung meines Problems gebeten. Die BMW AG sagt sie könnten nichts für mich tun. Es wäre mein Risiko dass ich beim Abschluss des Kaufvertrages mit dem BMW Vertragspartner in Ludwigshafen eingegangen bin. Es sei eben Pech dass das Autohaus in Insolvenz gegangen sei.
Ist das so richtig ? Wie kann ich die Sache nun angehen ? Mein Anwalt ist glaube ich nicht so fit und hat darauf keine Antwort.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

Ihre Ansprüche haben Sie gegen den VK, d.h. im Falle seiner Insolvenz wären Sie einer von möglicherweise vielen Insolvenzgläubigern, d.h. Sie müssen sich jetzt weiter mit dem Insolvenzverwalter auseinander setzen. Wenn Sie Pech haben, ist nicht mehr genug Geld da, eine Rückabwicklung oder Gewährleistungsansprüche zu realisieren.

Bei der vom Hersteller zugesicherten Rückabwicklung müßte man schauen, wem die unter welchen Bedingungen zugesichert wurde; daran bemißt sich dann, ob Sie als K direkt auf den Hersteller durchgreifen können (etwa, wenn dieser Ihnen (und nicht dem VK) und ohne weitere Bedingungen die Rückabwicklung zugesichert hat).

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#2
 Von 
beni4
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

schnell mit Insolvenzverwalter kontakt aufnehmen und ihre forderung mitteilen, aber ich denke da wird kein Geld mehr da sein weil bestimmt noch andere forderungen an dem autohaus gehabt haben. :(

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#3
 Von 
fliegergruessmirdiesonne
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zuerst mal Danke für Ihre Antworten.

Die BMW AG München hat der Rückabwicklung dem Händler gegenüber zugestimmt um ihn bei der Rückabwicklung zu unterstützen und finanzielle Mittel für den Händler zum Abruf bereit gestellt. Darauf hin hat der BMW Händler meiner Rückabwicklung zugestimmt.......dann Insolvenz.
Der Anwalt des Händlers bestreitet dies und sagt ich hätte von der BMW AG eine falsche Auskunft bekommen. Die BMW AG sagt der Anwalt des Händlers würde lügen.
Nun ja, der Insolvezverwalter hat jetzt wohl das sagen aber glänzt mit Abwesenheit. Antwortet weder auf meine Schreiben bzw. die meines Anwalts noch auf Anrufe.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> Die BMW AG München hat der Rückabwicklung dem Händler gegenüber zugestimmt

Dann hat man als K wohl keinen Anspruch auf Einhaltung dieser Zusage, das hätte nur der Händler.

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