Rückerstattung Amazon in der Privatinsolvenz

23. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
ip568858-72
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückerstattung Amazon in der Privatinsolvenz

Guten Tag

Was passiert, wenn ich (seit 8 Moanten in PI) bei einem P-Konto eine mangels Deckung nicht eingelöste Lastschrift habe (für eine BEstellung) ich einen Tag später die Bestellung noch storniert habe (da halt zu teuer :D) und daher bereits auch eine Gutschrift auf mein Konto unterwegs ist?
Wenn nun die Lastschrift fehlschlägt --> wollen ihr geld haben, da ja eine Gutschrift veranlasst wurde. ABER: Gutschrift --> geht in die Insolvenzmasse, richtig?

Kann ich beim Gericht hier um eine Aufhebung des Beschlages bitten damit ich werte Firma die Gutschrift wieder zurücküberweisen kann? Kann ich mein Konto Ffür eine Gutschrift sperren?
(Der Betrag ist leider so hoch dass ich ihn nur kaum aus meinem pfändbaren einkommen hätte bestreiten können, daher auch der sofortige Storno, bank war mit RüLa aber schneller)
Danke euch

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von ip568858-72):
Gutschrift --> geht in die Insolvenzmasse, richtig?

Wenn die Freibeträge überschritten wurden, ja.



Zitat (von ip568858-72):
Kann ich beim Gericht hier um eine Aufhebung des Beschlages bitten damit ich werte Firma die Gutschrift wieder zurücküberweisen kann?

Kann man.

Ob man angesichts der strafrechtlich relevanten Handlung in dem Falle unbedingt die Nähe der Justiz suchen sollte, muss jeder für sich selber entscheiden.
Zumal die Erfolgsaussichten dabei relativ gering sind.



Zitat (von ip568858-72):
Kann ich mein Konto Ffür eine Gutschrift sperren?

Das frage man sinnigerweise die Bank.
Wobei das dafür sorgen kann, das die Inso den Bach runtergeht und die RSB versagt wird...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ip568858-72
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ob man angesichts der strafrechtlich relevanten Handlung in dem Falle unbedingt die Nähe der Justiz suchen sollte, muss jeder für sich selber entscheiden.


Was ist dabei eine strafrechtliche Handlung?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von ip568858-72):
Was ist dabei eine strafrechtliche Handlung?

Wenn man Sachen bestellt, obwohl man gar kein Geld hat um diese zu bezahlen, dann findet man sich ganz schnell im Bereich des Betruges wieder...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ip568858-72
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn man Sachen bestellt, obwohl man gar kein Geld hat um diese zu bezahlen, dann findet man sich ganz schnell im Bereich des Betruges wieder...


Ich würde das verstehen wenn man die Sachen erhalten hätte und dann nicht bezahlt. Aber hier wurde ja nach Bestellung storniert , der Artikel ist noch beim Versender eben da man gesehen hat zu teuer Abbruch.

Das zählt doch dann nicht als Betrug oder?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von ip568858-72):
Das zählt doch dann nicht als Betrug oder?

Das zählt als Versuch, der ist auch strafbar.
Wobei das Storno als Rücktritt von der Tat und somit strafmindernd wirken würde.

Und man kann natürlich bereits im Vorfeld - also bei den Ermittlungen . entsprechend versuchen zu argumentieren, das gar keine Straftat vorliegt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ip568858-72
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wobei das Storno als Rücktritt von der Tat und somit strafmindernd wirken würde.

Und man kann natürlich bereits im Vorfeld - also bei den Ermittlungen . entsprechend versuchen zu argumentieren, das gar keine Straftat vorliegt


Und, doof gefragt, würde denn das Insolvenzgericht interessieren, ob hier angeblich Betrug (den ich immernoch nicht erkenne, auch eine Bereicherung sehe ich nicht) vorliegt? Dem Versandhaus wurde ja mitgeteilt dass eine RüLa eingeht. Und dem InsG würde man doch schreiben "Ich habe folgendes Problem; Bestellung ausgelöst und direkt ohne Erhalt der ware storniert da festgestellt dass das die Mittel übersteigen würde,, leider hat shop direkt eine gutschrift aufs konto veranlasst".

Ist es tatsächlich in einer PrivIns nicht vorgesehen dass jemand bspw von Amazon eine Erstattung für einen Kauf erhält oder zB die Telekom doppelt abbucht und man dann den doppelten Betrag "wiederbekommt" ? Oder ist hier der hohe Betrag das Problem?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Zitat (von ip568858-72):
Ist es tatsächlich in einer PrivIns nicht vorgesehen dass jemand bspw von Amazon eine Erstattung für einen Kauf erhält oder zB die Telekom doppelt abbucht und man dann den doppelten Betrag "wiederbekommt" ?

Doch das ist vorgesehen. Diese "Einnahmen" bekommt halt der IV während des eröffneten Verfahrens. Damit tilgt man dann wahlweise einen Teil der Kosten oder Schulden. Beides ist doch gut.

Zitat (von ip568858-72):
Oder ist hier der hohe Betrag das Problem?

Das "Problem" ist immer während des eröffneten Verfahrens da. Egal ob es sich um 1 Cent oder 1.000 € handelt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ip568858-72
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Doch das ist vorgesehen. Diese "Einnahmen" bekommt halt der IV während des eröffneten Verfahrens. Damit tilgt man dann wahlweise einen Teil der Kosten oder Schulden. Beides ist doch gut.


Nein, was ich damit meinte war ob es nicht vorgesehen ist dass der Schuldner das Geld wieder bekommt. Es muss doch möglich sein dass wenn aufgrund eines Fehlers eine Erstattung auf dem Konto eingeht ass diese dem Schuldner zugeht damit er nicht für einen Monat keine Miete mehr und weiteres bezahlen kann

0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 177x hilfreich)

Ich möchte einen ähnlichen Fall (Amazon) mal von mir erzählen: Hatte etwas bei Amazon bestellt (Buch 10.-), während des Verschickens wurde mein Konto gekackt und ca 2000.- geklaut. Das Buch kann ich also nicht zahlen!
Amazon sagte: Schicken sies zurück und gut ists! (Mach ich aber nicht; vielleicht kommts nie an ...) sie bekommen dann nach ner Woche eine Zahlunserinnerung mit paar% Aufschlag und nach ner weiteren Woche erneut. dann erst gibts Probleme wenn nicht gezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Ich möchte einen ähnlichen Fall (Amazon) mal von mir erzählen: Hatte etwas bei Amazon bestellt (Buch 10.-), während des Verschickens wurde mein Konto gekackt und ca 2000.- geklaut. Das Buch kann ich also nicht zahlen!
Amazon sagte: Schicken sies zurück und gut ists! (Mach ich aber nicht; vielleicht kommts nie an ...) sie bekommen dann nach ner Woche eine Zahlunserinnerung mit paar% Aufschlag und nach ner weiteren Woche erneut. dann erst gibts Probleme wenn nicht gezahlt.

Das hat jetzt was mit dem Problem des TE zu tun?

Zitat (von ip568858-72):
Nein, was ich damit meinte war ob es nicht vorgesehen ist dass der Schuldner das Geld wieder bekommt. Es muss doch möglich sein dass wenn aufgrund eines Fehlers eine Erstattung auf dem Konto eingeht ass diese dem Schuldner zugeht damit er nicht für einen Monat keine Miete mehr und weiteres bezahlen kann

Die Miete etc wird vom pfändungsfreien EK bezahlt. Jeder andere Geldeingang ist im eröffneten Verfahren an den IV zu melden und wird von diesem eingezogen. In absoluten Ausnahmefällen kann man mit Sicherheit einen Antrag auf Freigabe stellen, aber dazu wird der IV und die Gläubiger befragt und um Stellungnahme gebeten. Gläubiger und IV werden mit Sicherheit ablehnen. Während des Verfahrens wird es wohl möglich sein das Verhalten zu kontrollieren und sich vor einer Bestellung Gedanken zu machen ob man zahlen kann. Im Grunde sollte man in dieser Zeit vielleicht grundsätzlich nichts bestellen wegen evtl. Retouren.

-- Editiert von User am 25. September 2022 19:53

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.036 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen