Schadensersatz wg. vorsätzl. unerlaubter Handlung

5. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
melota
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz wg. vorsätzl. unerlaubter Handlung

Hallo,
ich war vor über 10 Jahren GF einer kleinen Firmengruppe, die ohne mein Verschulden in Konkurs ging. Dabei blieben auch SV-Arbeitnehmeranteile unbezahlt, während Nettolöhne z.T. noch weitergezahlt wurden. Ich habe damals aus Unerfahrenheit und in Unkenntnis der Rechtsfolgen die Prioritäten falsch gesetzt. Diese AN-Anteile haben zahlreiche SV-Träger gegen mich privat geltend gemacht und titulieren lassen. Als ich vor mehreren Jahren die Privatinsolvenz beantragte, wurden diese Beträge in erheblicher sechsstelliger Höhe als Schadenersatz aus §823 BGB zur Tabelle angemeldet, wogegen ich widersprach.
Daraufhin wurden mehrere Feststellungsklagen gegen mich geführt, die alle nicht zuletzt wegen der jüngsten Rechtprechung des BGH (IX ZR 247/09 ) Erfolg hatten. Aktuell habe ich Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, weil ich mich in meinen Grundrechten verletzt fühle. Die nun kurz vor der Verkündung stehende Restschuldbefreiung wird somit obsolet. Mit Zustimmung der deutschen Justiz werde ich quasi in die Situation gebracht, bis zum Ende meines Erwerbslebens und darüber hinaus in Armut leben zu müssen, da die Forderungen wegen ihrer Höhe nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht tilgbar sind und ich auch Rentenansprüche wegen der Selbständigkeit nicht erworben habe. Da ich mich damals nicht persönlich bereichert habe, empfinde die zivilrechtlichen Folgen
meines damaligen Prioritätenfehlers (wenngleich strafbewährt) als völlig unverhältnismäßig.

Hat jemand Erfahrung mit vergleichbaren Fällen? Wäre eine EU-Auslandsinsolvenz im Anschluss an meine derzeitige Insolvenz eine mögliche Lösung? Wer kann mir weiterhelfen?

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-- Editiert am 05.04.2011 15:41

-- Editiert am 05.04.2011 15:44

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10 Antworten
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#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Wäre eine EU-Auslandsinsolvenz im Anschluss an meine derzeitige Insolvenz eine mögliche Lösung?


Die meisten "Mittellosen" haben diese Wahl nicht. Scheinbar ist noch was vorhanden. :-)

Wenn du in Ausland bleibst werden dich die Regelung des jeweiligen Landes vor den Deutschen schützen.
Wenn du zurückkommst werden dich die Schulden wohl weiter verfolgen.

Hatte das eigentlich auch strafrechtliche Folgen :-)

Prioritätenfehlers ist gut, du hast das Geld deiner Mitarbeiter veruntreut. Und als GF einer ganzen Gruppe sollte man das wissen.

Uwe

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#2
 Von 
melota
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Uwe,
das war jetzt leider nicht wirklich hilfreich. Kann man ja alles nicht mehr ungeschehen machen.
Ich wüsste auch nicht, wovon was übrig sein sollte. Ich habe durch den Konkurs mein gesamtes Privatvermögen verloren.
Jobs im EU-Ausland werden z.B. von der Bundesagentur für Arbeit vermittelt. Nach Annahme einer solchen Tätigkeit könnte man ggf. erneut Insolvenz beantragen, wenn es Sinn macht.
Übrigens finde ich, dass die Mitarbeiter damals durchaus berechtigt waren ihren Lohn zu erhalten, für den sie gearbeitet hatten. Nicht unerhebliche Mitschuld sehe ich auch auf Seiten der Kunden, die ihre Rechnungen für in Anspruch genommene Leistungen nicht bezahlt und damit die Schieflage erst herbei geführt haben. Natürlich kann und will ich mich nicht von der Verantwortung freisprechen.
Ich suche nur eine 2. Chance. Das ist alles.

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#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Übrigens finde ich, dass die Mitarbeiter damals durchaus berechtigt waren ihren Lohn zu erhalten, für den sie gearbeitet hatten.


Hättest du auch "DEREN" Sozialabgaben und Steuern abgeführt wäre der Laden eben ein paar Monate früher untergegangen.

quote:
Nicht unerhebliche Mitschuld sehe ich auch auf Seiten der Kunden, die ihre Rechnungen für in Anspruch genommene Leistungen nicht bezahlt


Üblicherweise sichert man hohe Rechnungen ab. Leser der IHK Zeitung wissen das Forderungen auch platzen können. Und bei den Summen von denen du sprichst.....war das doch grob fahrlässig.

Dein Fehler als (gutgläubiger) GF

Im Ausland gelten die Regeln des Auslands, in England soll man Konkurse und Pleiten relaxter sehen. Es geht dir aber ja darum hinterher wieder hier zu leben, und da sehe ich schwarz. Bei normalen Schulden die hier weg sind, ok, aber deine ?!? Glaube ja nicht den Schuldenfuzzys aus dem Internet " 1 Jahr England schulden los" & Co.

Am einfachsten wäre ( Wenn du was hast) einen Deal mit den Kassen. Statt der Papiermillion, 50000 vom lieben Onkel ?

Oder ins Exil und dort bleiben.

quote:
Natürlich kann und will ich mich nicht von der Verantwortung freisprechen.


Ist nicht nötig - zurückzahlen ist angebracht :-)

Uwe



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#4
 Von 
melota
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
zurückzahlen ist angebracht

Vielen Dank für den heißen Tip. :respekt:
Werd ich gleich beim nächsten Lottogewinn beherzigen.

Gibts hier noch fundiertere Beiträge?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Schadensersatz wegen vorsätzlich unerlaubter Handlung wird sich auch bei einer Insolvenz im Ausland nicht in Luft auflösen.

Man kann Deutschland erstmal den Rücken kehren und Arbeit imAusland annehmen. Jedoch sollte man darauf achten, das keine Vollstreckungsabkommen mit Deutschland existieren.
Also fällt die gesamte EU und die USA erst einmal weg, bei den restlichen Ländern müsste man nachfragen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
melota
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für den Beitrag. Natürlich ist man im Ausland wegen der Vollstreckungsformalitäten und hohen Kosten mit ungewisser Realisierung relativ gut geschützt. Man möchte jedoch auch nicht dauerhaft auf der Flucht sein.

Ich habe kürzlich gehört, dass es einen relativ neuen EU-Mitgliedsstaat geben soll, der im Privatinsolvenzverfahren auch Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung restschuldbefreit.
Weiß jemand ob das zutrifft und wenn ja, um welchen Staat es sich handelt?

Denkbar wäre auch, dass ein EU-Staat im Privatinsolvenzverfahren nur Forderungen aus vosätzlicher unerlaubter Handlung von der Restschuldbefreiung ausnimmt, die auch in diesem Staat tatsächlich strafbar sind.
Da es sich bei dem §266a StGB um eine Vorschrift handelt, mit der Deutschland im internationalen Vergleich relativ allein auf weiter Flur steht, könnte im Ausland mangels Strafbarkeit auch keine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung vorliegen und somit die Restschuldbefreiung erteilt werden.

Wer hat in diesem Zusammenhang nähere Kenntnisse über die Insolvenzordnungen anderer EU-Staaten?

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#7
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Das Problem ist eher ob Deutschland deine "Restschuldbefreiung" aus Rumänien anerkennt. Denn die kannst du dort sicher auch "kaufen".
Das wird so ähnlich wie mit den polnischen EU Führerscheinen sein. Der Dorfpolizist wird es noch glauben...... aber der nächste auf der Autobahn zieht ihn einfach ein.

Uwe

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#8
 Von 
melota
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frage der Anerkennung in Deutschland dürfte ja mit dem BGH-Urteil IX ZB 51/00 juristisch geklärt sein.

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#9
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Und was der BGH einmal in einem "Einzelfall" geprüft hat gibt dann bis zum jüngsten Gericht. Zumal es hier eher darum geht ob die Restschuldbefreiung der Franz in D gilt. Die Frage ist ob Schulden die nicht Restschuldbefreit werden können durch eine Rechtsschuldbefreiuung verfallen.
Kann ja sein das auch Strafen bei dem den Franzosen bleiben und der BGH dann sagt: Sozialversicherungsbeiträge sind "wie Strafen" :-)

Aber nur zu in 2-3 Jahren Schulden befreit, in 5 Jahren durch durch die Instanzen......mit ungewissen Ausgang.

Ich würde mein Heil in einem "Vergleich" suchen. Aber vor ein "wüstes Lebensszenario" aufbauen das es der Kasse schmackhaft macht zuzustimmen.

Oder gleich weitweit weg.

Uwe

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#10
 Von 
nix wie weg
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Auslandsinsolvenzen funktionieren meist in der Praxis nicht. Die sicherste Variante ist eine neuer Mantel für Geschäfte, z.B. eine Firma, welche Treuhänderisch von mehreren Personen gehalten wird oder eine Stiftung. Sollte das nicht in Frage kommen, gibt es Pfändungsgrenzen. In 99% kann man wieder ein ganz ein normales Leben führen, es kommt jedoch drauf an was man genau vor hat. Das gepfändete ist sicher weg, was man aber in Zukunft verdient kann man durchaus schützen. Es kommt drauf an ob man es als Arbeitnehmer oder als Firmeneigentümer verdienen wird. Es gibt hier unterschiedliche Ansätze, es hängt auch von dem Verdienst ab. Ich bin selber Betroffener, ich will Ihnen also nix verkaufen, Sie können mir ja Ihre Emailadresse schicken, wenn Sie genaueres wissen wollen.

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