Hallo,
wenn jemand ein privates Insolvenzverfahren
eröffnet hat darf er, soviel ich weiß, keine neuen Schulden machen. Was ist aber, wenn er mal eine Rechnung nicht bezahlen kann? Darf er sich dann Geld von einem Bekannten oder Verwandten leihen, um die Rechnung bezahlen zu können? Oder würde das das Insolvenzverfahren scheitern lassen, falls es bekannt wird?
Und wie ist es mit Schenkungen? Wenn der Schuldner von irgendjemand Geld geschenkt bekommt, darf er das ohne weiteres behalten oder muss er den Insolvenzverwalter darüber informieren? Und dürfte der Insolvenzverwalter dann dieses Geld einbehalten? Wenn ja, wahrscheinlich nur den Teil, der über der monatlichen Pfändungsgrenze liegt, oder?
Wer kann mir helfen? Vielen Dank schon mal für hilfreiche Antworten.
Schenkungen / Darlehen bei privater Insolvenz
31. Dezember 2004
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Frage vom 31. Dezember 2004 | 20:19
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 3x hilfreich)
Schenkungen / Darlehen bei privater Insolvenz
#1
Antwort vom 3. Januar 2005 | 20:16
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1102x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
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