Hallo zusammen,
ich bin Gläubiger in einem Insolvenzfall, der nun nach einigen Jahren tatsächlich dem Ende entgegen geht. Erfreulicherweise ist die Masse deutlich (einige zehntausend Euro) höher als die Forderungen, sodass ich nach meinem Verständnis mit einer 100%igen Quote rechnen darf.
Zu meiner Frage: Ich habe auf insolvenzbekanntmachungen.de vor etwa zwei Wochen folgende Bekanntmachung gelesen:
Zitat:Schlusstermin gem. § 197 InsO : Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Erhebung von Einwendungen
gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger, Entscheidung der Gläubiger
über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse wird bestimmt auf XX.06.2015.
Zitat:Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Des Weiteren gab es letzte Woche folgende Veröffentlichung:
Zitat:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma XXX findet mit Zustimmung des Gerichts die
Schlussverteilung statt.
Bedeutet dies, dass ich schon jetzt, also vor dem Schlusstermin, mit der Überweisung meiner Forderung durch den Insolvenzverwalter rechnen kann oder freue ich mich zu früh?
Ich habe schon intensiv im Internet gesucht, aber leider nichts wirklich Aussagekräftiges finden können. Mich würde natürlich interessieren, wann ich denn nun nach jahrelangem Warten endlich mein Geld bekomme.
Vielen Dank schon im voraus
Gernot