Habe eine Frage:
Ich hatte kürzlich einen Unfall und werde daraus Schmerzensgeld beziehen können.
Ich habe Private Insolvenz am laufen (4.Jahr) ist dieses Geld Pfändbar? Wer weiß was dazu?
Schmerzensgeld bei Insolvenz Pfändbar?
Befindest Du Dich überhaupt noch im laufenden Insolvenzverfahren? Oder wurde das Verfahren schon aufgehoben und Du bist jetzt in der Wohlverhaltensphase?
Das ist vorliegend entscheidend. Im laufenden Verfahren gelten §§ 35
, 36 InsO
. Danach zählt jedwedes pfändbare Vermögen, das vor oder während des Insolvenzverfahrens erworben wird, zu Insolvenzmasse. Schmerzenzgeld ist pfändbar. Im laufenden Verfahren würde es an die Masse gehen.
Befindet man sich bereits in der Wohlverhaltensphase, dann geht nur noch das an den Treuhänder, was von der Abtretungserklärung umfasst wird (und das was nach den Obliegenheiten aus § 295 InsO
besser freiwillig gezahlt werden sollte). Die Abtretungserklärung umfasst aber nur Arbeitseinkommen und nicht auch Schmerzensgeld.
Dieses Thema ist ja nun ganz schön alt, aber ich las grad über einen Entscheid unter http://www.123recht.net/Schmerzensgeld-wird-nicht-auf-Arbeitslosengeld-II-angerechnet__a32509.html
bei dem das BSG in Kassel (Az: B 14/7b AS 6/07
R) bezüglich Scgmerzensgeld entschied:
Wegen des besonderen Entschädigungscharakters verbiete schon das Gesetz die Anrechnung laufender Schmerzensgeldzahlungen als Einkommen.
Würde dieses dann nicht auch in einem laufenden Insolvenzverfahren anzuwenden sein?
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Nein. Das BSG musste darüber entscheiden, ob im Rahmen der ALG II - Gewährung vorhandenes Schmerzensgeld als Vermögen anzurechnen ist, sodass ein ALG II - Bezug ausgeschlossen wäre. Daraus kann man keinen Schluss darauf ziehen, ob Schmerzenzgeld zivilrechtlich pfändbar ist. Es gab früher eine entsprechende Schutzvorschrift im BGB, diese gibt es nicht mehr.
hallo
das thema hier is von 2008 und ich bräcuhte aktuelle infos dazu...
ich hatte wärend des laufenden insolvenzverfahren einen schweren arbeitsunfall mit einer inkompletten querschnitsverletzung mit anschliessenden 7 monatigen aufenthalt im krankenhaus. wärend des aufenthalts bin ich in die wohlfühlphase übergegangen.
mein anwalt klagt jetzt auf schmerzensgeld und ich erwarte ende des monats eine vorrauszahlung von ca 30 000€ und anfang nächsten jahres den rest. ich rechne insgesammt mit 100 000€ +-
mein th hat schon gesagt das wenn ich z.b. 100 000 € bekommen würde würde man davon meine gläubiger bedienen (ca 43 000€) und ich würde wenn alles bezahlt is sofort aus der insolvenz rauskommen.
jetzt meine frage ist das aktuell immernoch so das das geld angerechnet wird oder gibt es was neues ?
wenn das geld angerechnet wird würde ich gerne wissen wieviel davon ?
wenn ich jetzt die vorrauszahlung von 30 000€ bekomme wird dann alles über der pfändungsgrenze an den th überwiesen ?
ich bin auf das geld angewiesen und habe erhebliche mehrkosten durch die verletzung und die probleme die daruch entstanden sind, auch wenn die berunfsgenossenschaft viele kosten übernimmt, reicht es für meine familie gerade so.
einen schaden für den rest meines leben trage ich auch durch den unfall davon, daher wäre es aus meiner sicht schlecht wenn das schmerzensgeld an die gläubiger geht...
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Wurde denn für das Schmerzenzgeld die Nachtragsverteilung angeordnet? Nur dann fällt es momentan in die Masse. Selbst wenn der TH noch keine Nachtragsverteilung hat anordnen lassen, wird er dies vermutlich aber tun, wenn er von dem Schmerzensgeld weiß.
Für Schmerzensgeld gibt es keinen Pfändungsschutz. Es fällt vollständig in die Insolvenzmasse.
Und jetzt?
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