Schreiben vom Finanzamt

14. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
info09
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Schreiben vom Finanzamt

Hallo,
wer kann mir sagen ob folgendes zulässig ist?

Wir bekamen am Samstag Post vom Finanzamt. (Mein Mann ist insolvent)
Im Adressfeld steht der Name meines Mannes, dann steht in insolvenz ,danach steht Vollstreckungsstelle, dann der Name der Straße, Plz und Ort.

Dürfen die das? Ist schon entwürdigend und entmündigend wenn der Postbote evtl weiter erzählt. Hat man als insolventer kein Recht auf Datenschutz?

Bedanke mich für alle guten Antworten im Voraus.

Tara H.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn du mal bedenkst, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch im Internet veröffentlicht ist, dann handelt es sich bei der Insolvenz nicht um geschützte Daten, das sie für jedermann frei zugänglich abrufbar sind. Ist zwar nicht schön, was das FA macht, aber dürfte nicht gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ein Insolvenzverfahren wird immer öffentlich bekannt gegeben, inklusive der vollen Namen und Anschrift.

Insofern wurden keine Daten verbreitet, die dem Datenschutz unterliegen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#3
 Von 
info09
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist mir schon klar, dass eine Insolvenz veröffentlicht wird. Ich war eben geschockt über die Adressierung. Der Postbote braucht nicht zu wissen, ob mein Ehemann insolvent ist. Das geht nur die etwas an, die davon betroffen sind.
Ich bin einfach nervlich am Ende.
Ob wohl ein Ex- Sträfling angeschrieben wird: An den Knastbruder? Wohl kaum.

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""

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Das geht nur die etwas an, die davon betroffen sind.

Das sieht der Gesetzgeber halt anders, jeder kann die Insolvenzbekanntmachung einsehen, sowohl bei Gericht als auch über das Internet.

Die Adressierung ist zwar ungewöhnlich, aber rechtlich leider nicht angreifbar.



quote:
Ob wohl ein Ex- Sträfling angeschrieben wird: An den Knastbruder? Wohl kaum.

Nein, da hier das schützenswerte Interesse des Ex-Häftlings auf wiedereingliederung vorgeht.

Bei einer Insolvenz geht das Interesse der Gläubiger vor, ihre Ansprüche gegenüber dem Schuldner geltend zu machen, deshalb die deutschland- & weltweite Veröffentlichung.




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