Hallo,
durch die RSB durch das Amtsgericht wird der Schuldner schuldenfrei (vorausgesetzt die Inso-Kosten sind abgegolten).
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage nimmt sich die Schufa das Recht heraus
weitere drei Jahre Eintragungen zu führen, die den Eindruck erwecken, die
Person hätte noch immer Schulden ?
Eigentlich müsste diese doch verpflichtet sein, alle Daten auf Antrag zu löschen.
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Schufa Eintrag nach Restschuldbefreiung
1. April 2010
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Frage vom 1. April 2010 | 08:41
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Schufa Eintrag nach Restschuldbefreiung
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#1
Antwort vom 1. April 2010 | 08:45
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 20x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 21. April 2010 | 08:56
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1001x hilfreich)
Nein - leider nicht! Es müssen lediglich nach der RSB, sämtliche Forderungen (Ausnahme: Forderungen aus unerlaubter Handlung) als ERLEDIGT gekennzeichnet werden! Ob die Vertragspartner der Schufa bzw. die Schufa selbst, díese auch Ordnungsgemäß gekennzeichnet hat, muss man in einer Selbstauskunft überprüfen. Die Forderungen mit dem ER-Vermerk bleiben dann noch drei Jahre (gerechnet ab Jahresende) gespeichert. Hier kann man nichts machen, da das Interesse der evtl. Kreditoren gegenüber dem Schuldner überwiegt.
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