Guten Tag,
Ich habe mal eine Frage an die Community. Ich hatte vor paar Jahre eine Privatinsolvenz. Restschuldbefreiung alles durch. kein Schufaeintrag mehr. Die Gläubiger sind alle aus der Schufa gelöscht. Habe keine negativen Merkmale in der Schufa gespeichert. Mein Score wird aber nicht besser. Er wurde für den Monat Oktober neu berechnet und da bin ich sogar gefallen auf 63 %. Im Vorquartal war ich auf 75%.
Kann mir das einer erklären? Bekomme keine Kredite, geschweige Handyverträge etc.
Die Frechheit finde ich, dass sie das begründen, Sie vergleichen aus Vergleichsgruppen mit gleichen Datenbestand und errechnen dadurch meinen Score. So würde ich ja nie einen guten Score bekommen. Ist das rechtens?
Schufa nach insolvenz
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
ZitatIst das rechtens? :
Das ist nicht nur rechtens, das ist sogar gesetzlich so vorgeschrieben (Datenschutz).
Was dann noch zu dem "Vergleichsgruppen-Score" dazu kommt, sind die persönlichen Positiv- und Negativmerkmale, die im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mit den Unternehmen gemeldet werden.
Wahrscheinlich ist hier die auch rechtlich mittlerweile höchst umstrittene (aber weiterhin von der Schufa praktizierte) dreijährige Speicherfrist für den ominösen "Restschuldbefreiung erteilt"-Eintrag noch nicht abgelaufen.
Wenn diese 3 Jahre um sind, müsste sich Dein Score wieder erheblich aufhübschen.
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Hallo,
wenn es sich um die 3 Jahres Frist handelt, ist das nur noch bedingt rechtens.
Es ist kein Gesetz, sondern in den AGBs der Schufa hinterlegt.
Hintergrund: Es gab mal ein Urteil, dass sich an den AGBs orientierte. Alle weiteren Gerichte orientierten sich am Gericht zuvor usw.
Daduch kommt natürlich nie Gerechtigkeit zustande.
Das hat sich nun geändert. Leider ist das noch nicht allgemein anwendbar, da ein weiteres Gericht (wiesbaden) zwar ähnlich urteilen würde, hat aber im Hinblick auf die allg. Rechtssicherheit den EuGH angerufen.
Hier beide Fälle, absolut aktuell:
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschied jedoch kürzlich mit einem richtungsweisenden Urteil, dass die Schufa Holding AG einen Eintrag über die Erteilung der Restschuldbefreiung bereits 6 Monate nach Veröffentlichung der Daten auf www.insolvenzbekanntmachungen.de aus Ihrem Datenbestand löschen muss (Urteil vom 02.07.2021 – 17 U 15/21). Den Betroffenen steht insbesondere ein Löschungsanspruch dieser Eintragung aus Art. 17 I lit. d) DSGVO zu, da die Datenverarbeitung der Schufa Holding AG nach Ablauf der gesetzlich normierten sechsmonatigen Frist des § 3 InsoBekV unrechtmäßig erfolgt. Die von der Schufa Holding AG praktizierte Speicherdauer von taggenau 3 Jahren (vgl. Verhaltensregeln für die Prüf- und Löschfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien, sog. "Code of Conduct") steht damit im Widerspruch zu der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung des § 3 InsoBekV.
Schufa Holding AG ("Schufa") unter Druck! Das Verwaltungsgericht Wiesbaden ruft den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dies zu Recht!
Autor:Dr. Martin Heinzelmann - Rechtsanwalt, verfasst am 30.09.2021, 06:16/ Jetzt kommentieren
Betroffene von Schufa-Einträgen aufgepasst: Soweit Daten zu ihrem Insolvenzverfahren seitens der Schufa gespeichert wurden, was regelmäßig desaströse Folgen für den Schufa-Score und Ihre Kreditwürdigkeit zur Folge hat, so besteht zunehmend Hoffnung!
Die sechste Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden legt dem EuGH diverse Fragen zur Entscheidung vor.
Hierzu gehört die Frage, ob die Speicherung vorbenannter Daten über Betroffene eines Insolvenzvefahrens erlaubt ist und wie lange.
Im Fadenkreuz der Vorlage steht dabei die Frage, ob Publikationen der Insolvenzgerichte von der Schufa kongruent übernommen werden dürfen. Dies namentlich für den Fall, dass kein spezieller Anlass zur Speicherung im Schufadatenbestand besteht. Die nicht anlassbezogende Speicherung von Daten betroffener Privatpersonen läuft de facto auf eine Vorratsdatenspeicherung hinaus. Korrigiert gehört nach Auffassung der Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services vor allem die von der Schufa praktizierte Handhabung, wonach in bundesdeutschen Registern - konkret der Amtsgerichte - bereits gelöschte Daten über Insolvenztatbestände im Datenbestand der Schufa noch über mehrere Jahren hinweg (!) Fortbestand haben. Im öffentlichen Registern muss die Restschuldbefreiung nach sechs Monaten gelöscht werden, nicht so im Schufa-Datenbestand. Es bleibt zu hoffen, dass der EuGH - und parallel hierzu auch der Gesetzgeber - gegen die Handhabung der Schufa hinsichtlich deren Umgang mit sensiblen Daten einschreitet. Negativeinträge in der Schufa können schließlich existenzbedrohend sein!
Immerhin handelt es sich bei der Schufa um eine lediglich privat organisierte Auskunftei, welche sich mit Speicherfristen von drei Jahren extreme Befugnisse anmasst. Die Schufa ist traditionell mit einer unglaublichen Machtfülle ausgestattet, da z.B. Finanzdienstleistungsunternemen in aller Regel Kreditvergaben von einer "sauberen" Schufa abhängig machen.
Indes kann die Kanzlei MPH Legal Services einen weiteren Erfolg gegenüber der Schufa verzeichnen:
Zum wiederholten Male gelingt es uns, bei der Schufa für unsere Mandantschaft eine titulierte Forderung einer vorzeitigen Löschung zuzuführen. Dies zeigt, dass auch augenscheinlich aussichtslose Fälle/Schufa-Einträge anwaltlich überprüft werden sollten. Es steht viel auf dem Spiel. Häufig stehen Schufa-Einträge auch Kreditaufnahmen im Wege. Wir werden für Sie tätig – dies bundesweit! Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
ZitatGuten Tag, :
Ich habe mal eine Frage an die Community. Ich hatte vor paar Jahre eine Privatinsolvenz. Restschuldbefreiung alles durch. kein Schufaeintrag mehr. Die Gläubiger sind alle aus der Schufa gelöscht. Habe keine negativen Merkmale in der Schufa gespeichert. Mein Score wird aber nicht besser. Er wurde für den Monat Oktober neu berechnet und da bin ich sogar gefallen auf 63 %. Im Vorquartal war ich auf 75%.
Kann mir das einer erklären? Bekomme keine Kredite, geschweige Handyverträge etc.
Die Frechheit finde ich, dass sie das begründen, Sie vergleichen aus Vergleichsgruppen mit gleichen Datenbestand und errechnen dadurch meinen Score. So würde ich ja nie einen guten Score bekommen. Ist das rechtens?
@Peekey
Danke für die schöne Zusammenfassung. Man sollte nur dazu sagen, dass die teilweise sehr optimistisch anmutenden Texte deswegen so anmuten wie sie anmuten (? - ihr versteht mich?!?) weil der Autor selbst offenbar die Kanzlei ist die hier den Rechtsreit geführt hat und dies nun (zurecht) abfeiert. Es ist also quasi eine Kombination aus Bericht und Eigenwerbung.
Nicht dass ich denen das nicht gönnen würde oder das verurteile - es ist aber eine wichtige Information um den Text einzuschätzen.
Stand heute sind das alles nichts weiter als gute Nachrichten und eine gute Richtung. Dafür kaufen können sich Betroffene Stand heute ohne Weiteres leider weiterhin nichts. Ihr könnt den Auskunfteien schreiben oder schreiben lassen was ihr lustig seid - sie werden weiterhin erst nach 3 Jahren löschen. Damit sie vorher löschen müsst ihr weiterhin erfolgreich den Einzel-Klageweg bestreiten.
... bis neulich oder bis ein Bundes- oder eben das besagte EU-Gericht ein Machtwort spricht. Aber der Gegner ist mächtig und nicht blöd. Von daher kann man nur die Daumen drücken. Es sieht aber gut aus.
btw.
ZitatDr. Martin Heinzelmann :
Enorm geiler Name, echt. Hut ab! Ich will auch so heißen!
-- Editiert von Caffery am 22.11.2021 08:43
Aus meiner Sicht ist das zu negativ, was Du schreibst. Würde sich das nur auf den Autor oder die Kanzlei beziehen, würde ich dir recht geben.
Allerdings hast Du dir sicher nicht die Mühe gemacht, dass etwas weiträumiger zu prüfen. Es gibt dazu weitaus mehr Stellen, die das genauso optimistisch sehen.
Das BGH sieht es auch so, will nur sicher gehen und wartet die Entscheidung des EuGH ab, dann muss Sie nicht selbst in die Prüfung und kann das übernehmen.
Wie kann ein Gesetz durch eine AGB umgangen werden, und das nachdem der Datenschutz so schön restriktiv neu formuliert wurde. Die Formulierung des Gerichts Schleswig ist da für jedermann (außer Schufa) nachvollziehbar.
Die Schufa ist ein Unternehmen, dass sich den Geschäften verbunden fühlt. Da kann man keine Neutralität erwarten.
Das ist sinngemäß, was das Gericht u. a. bemängelt.
ZitatDanke für die schöne Zusammenfassung. Man sollte nur dazu sagen, dass die teilweise sehr optimistisch anmutenden Texte deswegen so anmuten wie sie anmuten (? - ihr versteht mich?!?) weil der Autor selbst offenbar die Kanzlei ist die hier den Rechtsreit geführt hat und dies nun (zurecht) abfeiert. Es ist also quasi eine Kombination aus Bericht und Eigenwerbung. :
Nicht dass ich denen das nicht gönnen würde oder das verurteile - es ist aber eine wichtige Information um den Text einzuschätzen.
Stand heute sind das alles nichts weiter als gute Nachrichten und eine gute Richtung. Dafür kaufen können sich Betroffene Stand heute ohne Weiteres leider weiterhin nichts. Ihr könnt den Auskunfteien schreiben oder schreiben lassen was ihr lustig seid - sie werden weiterhin erst nach 3 Jahren löschen. Damit sie vorher löschen müsst ihr weiterhin erfolgreich den Einzel-Klageweg bestreiten.
... bis neulich oder bis ein Bundes- oder eben das besagte EU-Gericht ein Machtwort spricht. Aber der Gegner ist mächtig und nicht blöd. Von daher kann man nur die Daumen drücken. Es sieht aber gut aus.
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