Liebe Leute,
derzeit erkundige ich mich über eine Insolvenz, da ich wahrscheinlich keine andere Möglichkeit sehe.
Ich habe Anträge und Papiere bereits alle fertig und könnte diese zum Gericht bringen. Allerdings wird in Büchern und sonstigen Seiten immer öfter ein Schuldenberater erwähnt. Da ich bereits weiß, dass eine andere Möglichkeit nicht besteht, ist es für mich eigentlich unnötig diesen zu kontaktieren. Ist es dies aber Pflicht? Muss ich einen haben bevor ich einen Insolvenzantrag
abgeben kann?
Vielen Dank für eine kurze Nachricht.
Alex
Schuldenberater bei Insolvenzantrag Pflicht?
15. November 2016
Thema abonnieren
Frage vom 15. November 2016 | 11:39
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 3x hilfreich)
Schuldenberater bei Insolvenzantrag Pflicht?
#1
Antwort vom 15. November 2016 | 11:42
Von
Status: Schlichter (7013 Beiträge, 3933x hilfreich)
Sind Sie selbständig tätig?
#2
Antwort vom 15. November 2016 | 11:44
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 3x hilfreich)
Nein, ich bin Angestellter.
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#3
Antwort vom 15. November 2016 | 11:46
Von
Status: Schlichter (7013 Beiträge, 3933x hilfreich)
Waren Sie mal selbständig tätig?
Wenn ja? Gibt es noch Forderungen aus Arbeitsverhältnissen oder haben Sie mehr als 20 Gläubiger?
#4
Antwort vom 15. November 2016 | 12:08
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 3x hilfreich)
Ich habe sicherlich mehr als 20 Gläubiger, bin aber nicht selbstständig und auch nie gewesen. Ich bin Mitarbeiter einer großen Möbelfirma.
#5
Antwort vom 15. November 2016 | 12:17
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 896x hilfreich)
.
Zitat :Da ich bereits weiß, dass eine andere Möglichkeit nicht besteht, ist es für mich eigentlich unnötig diesen zu kontaktieren.
Der außergerichtliche Einigungsversuch ist zumindest bei der Verbraucherinsolvenz Voraussetzung.
gruß charly
#6
Antwort vom 15. November 2016 | 13:46
Von
Status: Schlichter (7013 Beiträge, 3933x hilfreich)
@ Novelist
Ihr Insolvenzverfahren muss als Verbraucherinsolvenzverfahren geführt werden. Sie müssen also vor dem Insolvenzverfahren eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern versuchen. Für diesen außergerichtlichen Einigungsversuch benötigen Sie eine geeignete Person oder Stelle im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO
. Das sind u.a. Schuldnerberatungsstellen, Rechtsanwälte oder Steuerberater.
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