Schuldner in Insolvenz hat private Geldschulden

17. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
hoschi111
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuldner in Insolvenz hat private Geldschulden

hallo,
hatte einen "Freund" dem ich 2.000 Euro geliehen habe. Dieses in einem Zeitraum von 5 Jahren. Für diese Geldübergaben habe ich auch einen Zeugen. Nun ist er in Privatinsolvenz und will mir das Geld nicht zurückzahlen (trotz mehreren Aufforderungen und der Möglichkeit der Ratenzahlung). Hab ich eine Chance mit einem Inkassoverfahren?
Danke für Eure Hilfe
Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Sollte ein Schreiben von seinem Insolvenzverwalter kommen sollte man trotzdem die Forderung anmelden.
Man kann den Insolvenzverwalter auch selbst anschreiben und die Forderung anmelden. Manche Schuldner 'vergessen' einige Gläubiger gerne ...



Dein Freund hat den Sinn einer Insolvenz verstanden. Deren Ziel ist es sich solcher unbequemer Verpflichtungen zu entledigen. Somit braucht er es dir nicht zurück zu zahlen, mit dem Segen des Gesetzgebers.

Trotz Vertrag und Ratenzahlungsplan.
Ein Inkassobüro (sowieso unnütz) wird da genauso wenig helfen wie ein Anwalt.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

quote:
nochmal was leihen würde, nachdem der " Freund" bereits Insolvenz angemeldet hat?


bewußtes Eingehen aufs Risiko = "Eigen-Dummheit".

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Es hat keinerlei Auswirkung auf die Restschuldbefreiung, wenn ein Insolvenzschuldner nach der Insolvenzeröffnung wieder neue Schulden macht. Für die alten Schulden kann er trotzdem die Restschuldbefreiung erlangen, wenn er sich an seine Obliegenheiten im Insolvenzverfahren hält.

Als Vermieter kann man jedoch zum einen auf eine evtl. Kaution zurückgreifen sowie sein Vermieterpfandrecht geltend machen. Wurde eine Kaution gezahlt, dann sollte diese ggf. bereits jetzt auf die bestehenden Forderungen verrechnet werden. Der Anspruch auf Auffüllung der Kaution entsteht damit neu.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

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