Kann ich ihn trotzdem verklagen? Könnte ja sein, dass ihm die Restschuldbefreiung
verwehrt bleibt, aber die Forderung wäre ja dann verjährt.
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Schuldner ist in Insolvenz
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
von wann ist die Forderung, wann wurde das IV eröffnet? Wann abgeschlossen? Sind das neue Schulden aus der Wohlverhaltensphase?
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Antrag auf IV (oder heißt das Eröffnung?) war Sep.2009, die Schulden sind aus einem UMV (habe meine Garage untervermiete) bis einschließlich 2/2010. Insgesamt wurden seit Juli 2009 nicht mehr gezahlt.
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Der Beschluss, dass die WVP läuft ist wohl aus 10/2009
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http://www.frag-einen-anwalt.de/Trotz-Wohlverhaltensphase-neue-Schulden-gemacht-__f67745.html
Ein Großteil der Schulden ist hier wohl außerhalb des Insolvenzverfahrens entstanden. Die Schulden aus 2009 sind im Grunde sowieso verjährt, wenn dagegen nicht schon per Mahnbescheid o.ä. vorgegangen wurde, sprich wenn keine Hemmung vorliegt.
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Welche Verbindlichkeiten wären denn der Hemmnis unterworfen? Und welche wären verjährt?
Angemeldet habe ich die Verbindlichkeiten Juli/Aug und Sep, den Rest nicht.
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Forderungen verjähren mit Ablauf des Jahres drei Jahre nach der Entstehung. Das heisst: Die Forderungen aus 2009 sind 31.12.2012 verjährt. Somit wären nur noch die Forderungen aus 2010 nicht verjährt.
Wenn man etwas rechtzeitig im Insolvenzverfahren anmeldet, verjährt das nicht. Allerdings ist man dann an alle Spielregeln des Insolvenzverfahrens gebunden.
Hemmung der Verjährung gibt es nur, wenn man hier beispielsweise einen Mahnbescheid/ ein Gerichtsverfahren angestrengt hat (§204 BGB
), eine Ratenzahlung vereinbart hat oder sonstwie erkennbar in ernsthaften Verhandlungen war (§203 BGB
).
Auf Anhieb würde ich also sagen, dass die Schulden aus Oktober, November, September verjährt sind.
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-- Editiert mepeisen am 06.01.2013 13:30
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