Schuldner ist in Insolvenz

5. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
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Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Schuldner ist in Insolvenz

Kann ich ihn trotzdem verklagen? Könnte ja sein, dass ihm die Restschuldbefreiung verwehrt bleibt, aber die Forderung wäre ja dann verjährt.

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6 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

von wann ist die Forderung, wann wurde das IV eröffnet? Wann abgeschlossen? Sind das neue Schulden aus der Wohlverhaltensphase?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Antrag auf IV (oder heißt das Eröffnung?) war Sep.2009, die Schulden sind aus einem UMV (habe meine Garage untervermiete) bis einschließlich 2/2010. Insgesamt wurden seit Juli 2009 nicht mehr gezahlt.

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Der Beschluss, dass die WVP läuft ist wohl aus 10/2009

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

http://www.frag-einen-anwalt.de/Trotz-Wohlverhaltensphase-neue-Schulden-gemacht-__f67745.html

Ein Großteil der Schulden ist hier wohl außerhalb des Insolvenzverfahrens entstanden. Die Schulden aus 2009 sind im Grunde sowieso verjährt, wenn dagegen nicht schon per Mahnbescheid o.ä. vorgegangen wurde, sprich wenn keine Hemmung vorliegt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Welche Verbindlichkeiten wären denn der Hemmnis unterworfen? Und welche wären verjährt?

Angemeldet habe ich die Verbindlichkeiten Juli/Aug und Sep, den Rest nicht.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Forderungen verjähren mit Ablauf des Jahres drei Jahre nach der Entstehung. Das heisst: Die Forderungen aus 2009 sind 31.12.2012 verjährt. Somit wären nur noch die Forderungen aus 2010 nicht verjährt.
Wenn man etwas rechtzeitig im Insolvenzverfahren anmeldet, verjährt das nicht. Allerdings ist man dann an alle Spielregeln des Insolvenzverfahrens gebunden.

Hemmung der Verjährung gibt es nur, wenn man hier beispielsweise einen Mahnbescheid/ ein Gerichtsverfahren angestrengt hat (§204 BGB ), eine Ratenzahlung vereinbart hat oder sonstwie erkennbar in ernsthaften Verhandlungen war (§203 BGB ).

Auf Anhieb würde ich also sagen, dass die Schulden aus Oktober, November, September verjährt sind.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 06.01.2013 13:30

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