Hallo!
Ich befinde mich seit dem 26.07.2007 in der Wohlverhaltensphase. Ich bin selbständig, wie ich es vor Eröffnung der Insolvenz bereits war. Jetzt habe ich von dem Gericht ein Merkblatt bekommen in dem es heißt "Soweit der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm,die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen der Treuhänder so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre".
Meine Umsätze haben im letzten Jahr einen starken Einbruch erlitten (wie es wohl fast jedem Selbständigen ging) ich liege im Moment meist so um 950 Euro rum, habe also keinerlei pfändbares Einkommen.
Inwiefern gefährdet dies nun meine Restschuldbefreiung? Muß ich jetzt Geld aus meinem unpfändbarem Betrag abführen?
Danke für Antworten...ich dachte dieser Gleichstellungsparagraph würde nicht mehr gelten, und bin jetzt sehr verunsichert.
Selbständig in der Insolvenz, Restschuldbefreiung
25. Mai 2009
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Frage vom 25. Mai 2009 | 08:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbständig in der Insolvenz, Restschuldbefreiung
Insolvent und jetzt?
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#1
Antwort vom 30. Mai 2009 | 10:47
Von
Status: Lehrling (1591 Beiträge, 976x hilfreich)
Rein rechtlich ist das so wie Du schriebst. Allerdings ist nirgendwo vorgeschrieben, dass Du die die fiktiven pfändbaren Beträge monatlich einzahlen musst, d.h. wenn es jetzt nicht geht, kannst Du später mehr einzahlen.
Ich würde mit dem Treuhänder reden. Zwar hat eine Vereinbarung mit ihm keine rechtsverbindliche Wirkung (die Gläubiger können trotzdem einen Versagungsantrag stellen), in der Praxis habe ich das aber noch nie erlebt, dass ein Gläubiger einen Versagungsantrag stellte, wenn der Treuhänder sein okay zu einer Regelung gegeben hat.
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