Sirius Inkasso, jetzt Anwaltsanruf

10. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Danymaus26
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 8x hilfreich)
Sirius Inkasso, jetzt Anwaltsanruf

Hallo

Person X hat ein Inkasso Schreiben bekommen. Die Forderung hat er zurückgewiesen, da diese mittlerweile bezahlt war inkl. Mahngebühren. (nicht an das Inkasso, sondern an die Directline direkt)

Heute bekam er einen Anruf einer Anwaltskanzlei, dass sie die Forderung jetzt geltend machen werden.

Was soll man tun.

Danke für die schnell antwort

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"Die Stunde des Siegers kommt für jeden irgendwann"




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16243x hilfreich)

Es wurde bezahlt, bevor das Inkassobüro beauftragt wurde? Hat das Inkassobüro bereits die Zahlung verrechnet oder ignoriert es die Zahlung?

Ich würde die Chance nutzen, noch einmal deutlich zu widersprechen. Beispiel:

quote:

Hiermit weise ich erneut sämtliche Forderungen zurück und verweise darauf, dass es längst bezahlt ist. Weitergehende Forderungen sind unbegründet. Ich habe keine Forderungsaufstellung erhalten und keinen Nachweis der Vollmacht.

Ich untersage Ihnen insbesondere weitere Telefonanrufe.

Ich untersage Ihnen die Speicherung meiner personenbezogenen Daten gemäß BDSG. Ich untersage Ihnen weitere Maßnahmen (beispielsweise Schufa-Einträge). Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen.



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Danymaus26
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 8x hilfreich)

Also

Es wurde bezahlt und einen Tag später das schrieben des Inkassos bekommen,

Diesem wurde dann widersprochen

Heute rief ein anwaltsbüro an



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"Die Stunde des Siegers kommt für jeden irgendwann"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6421x hilfreich)

Komme aus der Inkassobranche

Du hast genau das Richtige gemacht:
Zahlung der Hauptforderung inkl Mahngebühren direkt an den Anbieter

Selbst wenn Du im Verzug gewesen bist sind die vorgerichtlichen Inkassogebühren des ext IBs kaum durchsetzungsfähig

http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/

Ich würde ähnlich retournieren wie von @mepeisen empfohlen
2 bis 3 böse Briefe kommen trotzdem meistens
Schläft irgendwann ein

Am besten wieder posten wenn das IB bzw der RA schreibt

p.s
Das RA Büros jetzt Telefoninkasso machen ist oberpeinlich für die Zunft :sad:



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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

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