Sparbuch Wohlverhaltensphase

2. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Parker33ss
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Sparbuch Wohlverhaltensphase

Hallo,
Ich befinde mich seit 4 Jahren in der Wohlverhaltensphase. Meine Privatinsolvenz sollte eigentlich diesen Monat abgeschlossen werden. Meine Oma hat mir vor 3 Monaten ein Sparbuch überschrieben, welches der Treuhänder nun pfänden will für die Gerichtskosten. Ich dachte, dass man während der Wohlverhaltensphase wieder sparen darf. Zudem befindet sich das Sparbuch auch gar nicht in meinem Besitz, sondern liegt bei meiner Oma. Was kann ich jetzt machen? Vielen Dank




18 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130390 Beiträge, 41520x hilfreich)

Zitat:
Ich dachte, dass man während der Wohlverhaltensphase wieder sparen darf.

Ja und?
Man darfauch wieder neue Schulden machen. Und die muss man dann logischerweise bezahlen ...



Zitat:
Zudem befindet sich das Sparbuch auch gar nicht in meinem Besitz, sondern liegt bei meiner Oma.

Unerheblich, dann geht der GV halt zur Oma oder direkt zur Bank.



Zitat:
Was kann ich jetzt machen?

Die Schulden zahlen oder warten bis der GV sich das Geld holt. Letzteres wird halt teuer.



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#2
 Von 
Parker33ss
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich weiß zwar nicht, was das jetzt mit neuen Schulden zu tun hat, aber ok. Ich habe schließlich nicht behauptet, dass ich die Gerichtskosten nicht zahlen möchte. Es war mir bisher eben leider finanziell nicht möglich und wollte das in Raten zahlen. Denn ich persönlich komme eben nicht an das Geld vom Sparbuch. Der Treuhänder möchte aber das Original Büchlein haben, um es aufzulösen. Das ist ja mein Problem. Ich bekomme es nicht!!!

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130390 Beiträge, 41520x hilfreich)

Warum gibt die Oma Dein Sparbuch nicht heraus?

Hat man ihr schon mal erklärt, das dann der GV kommt und es etwas unangenehm für sie werden kann, wenn sie das dann immer noch nicht herausgibt? Das für Dich vermeidbare hohe Kosten entstehen (die man ja gerade jetzt nicht wirklich brauchen kann)?



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#4
 Von 
Parker33ss
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Weil sie ein Sturkopf ist. Sie meint, sie hat das Geld eingezahlt und somit ist es ihres. Sie versteht das Ganze mir der Insolvenz nicht so richtig :-( Jetzt will sie auf die Bank gehen und alles abheben und dann bekomm ich richtig Ärger.. . Was ich außerdem nicht so ganz verstehe ist, warum das Sparbuch ganz aufgelöst werden soll. Es sind 1800 € drauf, 1050 € betragen die Gerichtskosten. Und was ist mir dem Rest? Warum ist der dann auch komplett weg?

-- Editiert von Parker33ss am 03.07.2016 08:44

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130390 Beiträge, 41520x hilfreich)

Nö, den bekommt die Oma. Und zwar richtigen Ärger, wenn sie die Vollstreckung vereitelt und das Geld "klaut".

Denn sie hat das Sparbuch ja Dir überschireben, also ist es Dein Geld


Was hindert dich eigentlich daran, es am Montag entsprechend sperren und Dir das Geld auszahlen zu lassen? Dann kann sie nichts mehr abheben.

Oder dem InsoV die Geschichte zu erklären, das der schnellstens eine Pfändung erlässt?



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#6
 Von 
Parker33ss
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Auszahlen lassen ging leider nicht ohne das Buch. Werde morgen den TH anrufen, da war heute niemand zu sprechen. Mal sehen, ob er sich drauf einlässt.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130390 Beiträge, 41520x hilfreich)

Hast Du wenigstens das Sparbuch sperren lassen?



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#8
 Von 
Parker33ss
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, weil die Oma ohne mich auch nichts abheben kann. Sehr verworren alles.

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#9
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Hallo,

jetzt muss ich mal blöd fragen: WILL der Treuhänder das Sparbuch pfänden oder HAT er es schon gepfändet?

In der Wohlverhaltensphase bekommt der TH nur noch pfändbares Einkommen und Erbschaften bzw. Vermögenserwerb von Todes wegen zur Hälfte. Haben Sie das Sparbuch von der Oma als Vorauszahlung auf ein zu erwartendes Erbe erhalten? Oder hat sie es Ihnen schlicht geschenkt? In letzterem Fall hat der TH seine Hände da gar nicht reinzuhalten. Klingt alles ein bisschen verwirrend.

Ich würde mich aber auf jeden Fall mit dem TH ins Benehmen setzen. Denn selbst, wenn hier eine Erbvorauszahlung fingiert würde, so hätte der TH allenfalls das Anrecht auf die Hälfte des Guthabens, sicher aber nicht auf das ganze Guthaben. Das ginge nur, wenn das Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben wäre.

Sollte sich lohnen, hier mal nachzufassen.

Gruß
Krypton

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Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte.

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#10
 Von 
Parker33ss
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, ja das war genau meine Frage. Ich dachte auch, dass ich wieder sparen darf. Und es war keine Erbvorauszahlung, sondern ein ganz normales Sparbuch. Jetzt ist es leider zu spät. Der Treuhänder hat mir dermaßen das Messer auf die Brust gesetzt und mir gedroht, dass er das Verfahren ohne das Ersparte nicht abschließen würde, dass ich es jetzt auflösen musste. Ich musste ihm den ganzen Betrag überweisen. Der Treuhänder wurde jährlich von meiner Steuererstattung bezahlt, die Gerichtskosten betragen Ca. 1100 EUR. Den REST, also 700 EUR darf ich nicht behalten, der wird an die Gläubiger verteilt. Ich verstehe das überhaupt nicht, da ich definitiv überall etwas anderes gelesen habe. :-(

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#11
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7018 Beiträge, 3936x hilfreich)

Wurde das Sparbuch wirklich erst vor 3 Monaten überschrieben oder bestand es schon vor Beginn der Insolvenzeröffnung auf Ihren Namen?

Sollte letzteres der Fall sein, hätte der TH hier im Ernstfall auch eine Nachtragsverteilung anordnen lassen können.

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#12
 Von 
Parker33ss
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Es wurde erst im April auf mich überschrieben.

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#13
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Zitat (von Parker33ss):
Es wurde erst im April auf mich überschrieben.

Abgesehen davon, dass man damit auch noch hätte warten können, bis die Insolvenz komplett beendet ist, kann hier meines Erachtens der TH gar nichts einziehen. Kein Erbe, kein Einkommen - aus die Maus.

Das Sparguthaben steht Ihnen (allein) zu, nicht aber Ihrem TH, auch nicht zur Hälfte oder erst nach Abzug der Verfahrenskosten. Ich würde an Ihrer Stelle den TH anschreiben und ihn um Bekanntgabe der gesetzlichen Regelung bitten, wonach er sich ermächtigt sieht, das Guthaben einzuziehen.

Gruß
Krypton

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Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte.

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#14
 Von 
Parker33ss
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen vielen Dank für die hilfreiche Info. Ich war einfach mal so dreist und habe Ihren Text wortgetreu als E-Mail an meine TH geschickt. Und siehe da....es fällt auf einmal wahrscheinlich doch nicht in die Insolvenzmasse. Sie will dazu allerdings das Sparbuch sehen, ob vor Beginn der Wohlverhaltensphase schon eingezahlt wurde.

-- Editiert von Parker33ss am 12.07.2016 19:17

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#15
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 897x hilfreich)

Zitat (von Parker33ss):
Sie will dazu allerdings das Sparbuch sehen, ob vor Beginn der Wohlverhaltensphase schon eingezahlt wurde.



Selbst das spielt keine Rolle, solange das Sparbuch auf den Namen ihrer Oma lief.
Die kann auf ' ihr ' Sparbuch einzahlen wann sie will.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Selbst das spielt keine Rolle, solange das Sparbuch auf den Namen ihrer Oma lief.
Die kann auf ' ihr ' Sparbuch einzahlen wann sie will.


Richtig! Das einzige, was die TH evtl. verlangen kann, ist ein Nachweis, dass die Umschreibung erst nach Beginn der WVP erfolgt ist.

Gruß
Krypton

-- Editiert von Krypton am 13.07.2016 11:52

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#17
 Von 
Parker33ss
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, danke erst mal, dass mir hier so gut geholfen wurde. Jetzt bräuchte ich aber glatt nochmal Hilfe. Ich war so nett und habe der TH die Kopie des Sparbuches geschickt. Dies war logischerweise nur eine Seite, da es ja erst im April auf mich überschrieben wurde. Heute kam folgende E-Mail von ihr.

Sehr geehrte Frau. ,

Sie haben mir einen Ausdruck des Sparbuches zugeschickt. Allerdings sind hierauf erst Zahlungen ab 29.04.2016 verzeichnet. Bitte reichen Sie mir entweder das Sparbuch im Original herein oder übersenden Sie mir alle Seiten des Sparbuchs. Das Original sende ich Ihnen selbstverständlich umgehend wieder zurück.


Mit freundlichen Grüßen

Ich weiß nicht, was ich zurück schreiben soll, ohne dass Sie mir wieder Stress macht. Und das alte Sparbuch habe ich nicht, warum auch. Danke schon mal.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Zitat (von Parker33ss):
Ich weiß nicht, was ich zurück schreiben soll, ohne dass Sie mir wieder Stress macht. Und das alte Sparbuch habe ich nicht, warum auch. Danke schon mal.

Schreiben Sie genau das. Und fragen Sie die Bank, ob man Ihnen ggf. ein Dokument zur Verfügung stellt, aus welchem sich die Umschreibung zum So-und-so-vielten ergibt. In diesem Fall ist alles, was vor dem Umschreibungsdatum passiert ist, ohnehin Makulatur und hat die TH nicht zu interessieren.

Signatur:

Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte.

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