Hallo,
folgende Situation:
Jemand hat vor kurzem ein privates Insolvenzverfahren
beantragt und dies wurde auch schon eröffnet. Momentan müssen noch die Gläubiger ihre Forderungen beim Treuhänder anmelden und diese belegen. Der Schuldner hat mehrere Konten und diese wurden vom Treuhänder gesperrt, wie es vermutlich immer geschieht. Der Treuhänder hat dem Schuldner mitgeteilt, er dürfe nur eines seiner Konten behalten, die anderen würden die Banken kündigen. Ist es richtig, daß man während einer privaten Insolvenz nur ein Konto haben darf? Der Treuhänder hat dem Schuldner schon vor mehreren Wochen zugesichert, daß er die Banken anschreiben will und daß er eine Bank um die Freigabe des Kontos des Schuldners bitten will. Trotzdem hat er dies bis heute nicht getan. Warum, ist unklar. Was kann der insolvente Schuldner nun tun, um an sein Geld zu kommen, das am Monatsende auf seinem Konto eingeht? Kann er verlangen, daß die Bank alles auszahlt, obwohl das Konto eigentlich gesperrt ist? Oder kann er kein Geld bekommen, solange das Konto noch gesperrt ist?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten!
Sperrung / Freigabe von Konten bei privater Insolvenz
31. Dezember 2004
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Frage vom 31. Dezember 2004 | 04:37
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 3x hilfreich)
Sperrung / Freigabe von Konten bei privater Insolvenz
#1
Antwort vom 2. Januar 2005 | 23:51
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1347x hilfreich)
Während der Insolvenz müssen meines Wissens nach alle Zwangsvollstreckungen ruhen. Ich würde die Bank mal anschreiben und eine Kopie des Eröffnungsbeschlusses mitschicken. Evtl. machen die dann das Konto wieder frei.
#2
Antwort vom 3. Januar 2005 | 10:54
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 775x hilfreich)
alle Zwangsvollstreckung bis einem Monat vor Eröffnung sind unwirksam soweit ich weiß.
Das Recht auf ein Konto hat man offiziel...
Die Banken gehen hier aber anders mit um. Das man Ihnen nur ein Konto zusagt seitens des INSO Verwalters wird auf Kostenreduktion hindeuten.
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