Hallo, mein Name ist Enrico und ich lebe seit 2016 in Privatinsolvenz.
Nun habe ich folgendes Problem:
- Ich gehe Arbeiten und habe 2017 ca. 31.000,- Euro zu versteuerndes Einkommen durch meine Arbeit erhalten. Natürlich habe ich davon die Einkommenssteuer bezahlt.
- Weiterhin wurde alles was über die Pfändungsfreigrenze war vom Lohn gepfändet.
- Somit habe ich im Jahr 2017 ca. 4.500,- Euro Lohnsteuer bezahlt
Als ich nun meine Steuererklärung machte und der Steuerbescheid kam bin ich fast umgefallen.
Darin waren aufgeführt:
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: ca. 31.000,- Euro (insolvenzfreie Einkünfte)
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb: 15.000,- Euro (Masseeinkünfte)
Diese Masseeinkünfte wurden vom Insolvenzverwalter erzielt, davon hatte ich keine Kenntnis.
Dadurch ist nun eine Steuerlast von Gesamt 9.500,- Euro gewachsen.
- Das FA hat die Einkünfte in Prozente aufgeteilt (67% ich und 33% der Insolvenzverwalter)
- Die Steuer wurde daraufhin auch in Prozent aufgeteilt, so dass ich nun 2.000,- Euro nachzahlen muss.
Meine Frage ist nun, ist das rechtlich wirklich so?
1. habe ich das Geld nicht um das zu bezahlen, die Situation hindert mich also meine Wohlverhaltensfase ohne Probleme zu überstehen.
2. was wäre denn gewesen wenn der IV 100.000,- erzielt hätte? Dann wäre meine Steuerlast ja noch viel höher
Ehrlich gesagt bin ich verzweifelt und weis nicht wie ich dagegen ankommen soll. Das FA sagt das wäre alles i.O. so.
Am besten wäre wahrscheinlich gewesen wenn ich nach der Anmeldung der Insolvenz nicht mehr arbeiten gegangen wäre, dann hätte ich kein zu versteuerndes Einkommen und müsste dann wahrscheinlich auch nichts nachzahlen. Dann wäre prozentual ich bei 0% und der IV bei 100%.
Kann mir hierzu jemand etwas sagen wie ich aus dieser Situation heraus komme bzw was ich hier tun kann. Das Geld habe ich leider nicht.
Danke für Euro Hilfe.
viele Grüße
Enrico
-- Editiert von Enni01 am 27.10.2018 11:07
Steuer aus Masseeinkünfte des Insolvenzverwalters
27. Oktober 2018
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Frage vom 27. Oktober 2018 | 11:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuer aus Masseeinkünfte des Insolvenzverwalters
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