Hallo,
ich habe eine UG, 100 % Anteile, und bin GF, im Mai 2014 habe ich Privat eine Regelinsolvenz angemeldet. Dabei ging alles was der UG gehörte in die Insolvenzmasse mit ein. Die UG hatte zum damailigen zeitpunkt bis heute kein Gewerbe mehr angemeldet, da ich zuvor eine andere UG mit 50 % gegründet habe. Nun habe ich alle abschlüsse der UG gemacht. Es fallen für 2013/2014 105 € Gewerbesteuer und 1300 € Ust. an. Nun musste ich im Mai 2014 alles in die Insol Masse geben, viel war auch nicht da zum abgeben, aber nun hat die UG natürlich nichts mehr. Meine Frage, gehören die Steuern nicht mit zur Insolvenzmasse? Die Steuern sind von 2013 anfang 2014, also bevor ich Insolvenz angemeldet habe.
Danke!
Steuerforderung einer UG 100% Anteile
4. Mai 2015
Thema abonnieren
Frage vom 4. Mai 2015 | 10:42
Von
Status: Beginner (131 Beiträge, 55x hilfreich)
Steuerforderung einer UG 100% Anteile
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. Mai 2015 | 14:05
Von
Status: Praktikant (556 Beiträge, 448x hilfreich)
Hallo,
Zitat:ich habe eine UG, 100 % Anteile, und bin GF, im Mai 2014 habe ich Privat eine Regelinsolvenz angemeldet. Dabei ging alles was der UG gehörte in die Insolvenzmasse mit ein.
Wie haben Sie DAS denn angestellt?! Sie sind eine natürliche Person, die UG eine juristische. Wenn, dann ist allenfalls Ihre Beteiligung an der UG Insolvenzmasse. Für die UG müsste ein eigener Insolvenzantrag gestellt werden - jedenfalls dann, wenn die Verbindlichkeiten der UG höher sind als deren Vermögen und/oder die UG zahlungsunfähig ist. In keinem Fall ist aber das Vermögen der UG von Ihrer privaten Regelinsolvenz betroffen!
Steuern für die UG gehören definitiv NICHT in die Masse eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer natürlichen Person, weder im positiven (Erstattung) noch im negativen (Zahlung) Sinne - Ihre eigenen Steuern selbstverständlich schon.
Gruß
Krypton
Und jetzt?
Schon
268.150
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten