Steuerforderung einer UG 100% Anteile

4. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Manni1984
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 55x hilfreich)
Steuerforderung einer UG 100% Anteile

Hallo,

ich habe eine UG, 100 % Anteile, und bin GF, im Mai 2014 habe ich Privat eine Regelinsolvenz angemeldet. Dabei ging alles was der UG gehörte in die Insolvenzmasse mit ein. Die UG hatte zum damailigen zeitpunkt bis heute kein Gewerbe mehr angemeldet, da ich zuvor eine andere UG mit 50 % gegründet habe. Nun habe ich alle abschlüsse der UG gemacht. Es fallen für 2013/2014 105 € Gewerbesteuer und 1300 € Ust. an. Nun musste ich im Mai 2014 alles in die Insol Masse geben, viel war auch nicht da zum abgeben, aber nun hat die UG natürlich nichts mehr. Meine Frage, gehören die Steuern nicht mit zur Insolvenzmasse? Die Steuern sind von 2013 anfang 2014, also bevor ich Insolvenz angemeldet habe.

Danke!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
ich habe eine UG, 100 % Anteile, und bin GF, im Mai 2014 habe ich Privat eine Regelinsolvenz angemeldet. Dabei ging alles was der UG gehörte in die Insolvenzmasse mit ein.


Wie haben Sie DAS denn angestellt?! Sie sind eine natürliche Person, die UG eine juristische. Wenn, dann ist allenfalls Ihre Beteiligung an der UG Insolvenzmasse. Für die UG müsste ein eigener Insolvenzantrag gestellt werden - jedenfalls dann, wenn die Verbindlichkeiten der UG höher sind als deren Vermögen und/oder die UG zahlungsunfähig ist. In keinem Fall ist aber das Vermögen der UG von Ihrer privaten Regelinsolvenz betroffen!

Steuern für die UG gehören definitiv NICHT in die Masse eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer natürlichen Person, weder im positiven (Erstattung) noch im negativen (Zahlung) Sinne - Ihre eigenen Steuern selbstverständlich schon.

Gruß
Krypton

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Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte.

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