Steuerklassenwechsel in Priv.Inso (Gehalt liegt unter Pfändungsgrenze)?!

1. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.11.2020 10:05:42
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklassenwechsel in Priv.Inso (Gehalt liegt unter Pfändungsgrenze)?!

N'abend in die Runde,

ich bin seit über ein Jahr in der Privatinsolvenz und ab nächsten Monat in der Wohlverhaltensperiode.
Aktuell verdiene ich 1890€ brutto (kein pfändbares Einkommen, 1 Kind) und meine Ehefrau 1500€ brutto.

Nun möchten wir die Steuerklassen wechseln, von aktuell 3/5 auf 4/4. Im Endeffekt hätten wir so etwas mehr raus. Dies würde nach eigenhändigen Berechnungen für uns vom Vorteil sein, da bei mir bald eine Gehaltserhöhung ansteht, ich dann immer noch unter der pfändbaren Grenze falle und meine Frau mehr netto hätte und bei der Einkommensteuererklärung (Steuerlast) wir durch die 4/4 am besten fahren würden.

Nun zur eigentlichen Frage, darf ich während der Inso die Steuerklassen wechseln? Ich persönlich sehe keine Nachteile für die Gläubiger, da ich so oder so unter der Pfändungsgrenze liege.

Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tapeking
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,

Ich nehme an dass Du nur Euer Kind als Unterhaltsberechtigte Person angegeben hast und nicht auch noch Deine Frau? Dies wäre nämlich (da eigenes Einkommen) ein Versagensgrund wenn es auffliegt...

Dürfen schon. Nur: auch wenn nix "dagegen spricht" solche Dinge unbedingt vom IV/TH freigeben lassen bzw. zumindest schriftlich in Kenntnis setzen. Sicherheitshalber auch das zuständige Amtsgericht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tmob
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 21x hilfreich)

Nach der älteren Rechtsprechung war dies tatsächlich problematisch: https://www.frag-einen-anwalt.de/Steuerklasse-bei-Insolvenz--f49397.html

Das LG Dortmund hat 2010 zugunsten des Schuldners entschieden.
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/wechsel-der-steuerklasse-waehrend-der-privatinsolvenz-erlaubt/150/4568/97990

Bei Problemen kannst du darauf verweisen.

0x Hilfreiche Antwort

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