N'abend in die Runde,
ich bin seit über ein Jahr in der Privatinsolvenz
und ab nächsten Monat in der Wohlverhaltensperiode.
Aktuell verdiene ich 1890€ brutto (kein pfändbares Einkommen, 1 Kind) und meine Ehefrau 1500€ brutto.
Nun möchten wir die Steuerklassen wechseln, von aktuell 3/5 auf 4/4. Im Endeffekt hätten wir so etwas mehr raus. Dies würde nach eigenhändigen Berechnungen für uns vom Vorteil sein, da bei mir bald eine Gehaltserhöhung ansteht, ich dann immer noch unter der pfändbaren Grenze falle und meine Frau mehr netto hätte und bei der Einkommensteuererklärung (Steuerlast) wir durch die 4/4 am besten fahren würden.
Nun zur eigentlichen Frage, darf ich während der Inso die Steuerklassen wechseln? Ich persönlich sehe keine Nachteile für die Gläubiger, da ich so oder so unter der Pfändungsgrenze liege.
Grüße
Steuerklassenwechsel in Priv.Inso (Gehalt liegt unter Pfändungsgrenze)?!
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Hallo,
Ich nehme an dass Du nur Euer Kind als Unterhaltsberechtigte Person angegeben hast und nicht auch noch Deine Frau? Dies wäre nämlich (da eigenes Einkommen) ein Versagensgrund wenn es auffliegt...
Dürfen schon. Nur: auch wenn nix "dagegen spricht" solche Dinge unbedingt vom IV/TH freigeben lassen bzw. zumindest schriftlich in Kenntnis setzen. Sicherheitshalber auch das zuständige Amtsgericht.
Nach der älteren Rechtsprechung war dies tatsächlich problematisch: https://www.frag-einen-anwalt.de/Steuerklasse-bei-Insolvenz--f49397.html
Das LG Dortmund hat 2010 zugunsten des Schuldners entschieden.
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/wechsel-der-steuerklasse-waehrend-der-privatinsolvenz-erlaubt/150/4568/97990
Bei Problemen kannst du darauf verweisen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten