Streichung des Verlustvortrags nach Insolvenz

2. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.02.2013 21:27:10
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Streichung des Verlustvortrags nach Insolvenz

Guten Abend,

in 2010 habe ich nach Aufforderung vom Finanzamt die Erklärungen über mein Einkommen in den Jahren 2004-2008 abgegeben und mit einer Rückerstattung in Höhe von insgesamt 45 T€ gerechnet.

Ferner wurde mein Verlustvortrag in Höhe von ca. 450 T€ aus früherem Gewerbebetrieb mit gleichem Schreiben vom FA bestätigt.

Ich habe zum 28.01.2011 die Info vom Amtsgericht erhalten, dass das Insolvenzfahren gegen mich nun rechtskräftig aufgehoben sei.

Heute will das Finanzamt die o.g. Rückerstattung nicht auszahlen und mit angefallenen Forderungen gegen mich verrechnen. Ferner will es auch den bestätigten Verlustvortrag nicht weiter übertragen und im Gegenteil den Befreiungsbetrag von rund 600 T€ als Einkommen in 2011 gegenrechnen. Eventuell könnte das FA jedoch laut Aussage des Stb. hierauf verzichten, da es mich mit der daraus resultierenden Einkommensteuer erneut in eine Insolvenz treiben würde.

Hat mit dieser angeblichen Änderung bzgl. der Löschung eines Verlustvortrages und auch der Rückerstattung von EK-Steuer während der Wohlverhaltensphase schon jemand Erfahrungen gemacht?
Ich warte seit nun mehr 2 Jahren (seit der Abgabe der Erklärungen) auf eine Antwort des FA und habe bis heute weder einen Bescheid noch eine Erklärung hierzu erhalten.

Vielen Dank.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass die Restschuldbefreiung erteilt wurde.

Die aus der Restschuldbefreiung resultierende Minderung der Verbindlichkeiten verursacht steuerlich einen Gewinn. Dieser Gewinn ist als Sanierungsgewinn auf antrag zu stunden und später zu erlassen. Vor einem Erlass werden jedoch Verlustvorträge verrechnet und verbraucht.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2025x hilfreich)

Die Verlustvortrag und Erstattung sind vom Insolvenzverfahren erfasst.

0x Hilfreiche Antwort

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