Hallo zusammen,
Das Insolvenzgericht hat meinen Stundungsantrag abgewiesen, da ich einige Fragen des Inso Verwalters nicht beantworten konnte. Nun kann oder soll ich die ca. 2700 Euro Gerichtskosten zahlen, andernfalls wird die Inso eingestellt.
Da ich die Summe nicht auf einmal zusammen bekomme, hatte ich beim Gericht angefragt, ob eine Ratenzahlung möglich wäre, diese wurde aber durch die Mitarbeitern des Gerichts verneint, da eine Stundung auch Ratenzahlung wäre, und das würde nicht gehen. Nur ist mir bekannt, das eine Stundung ein Aufschub der Zahlung bedeutet?!
Hat einer von Euch Erfahrung damit, ob es trotzdem möglich ist, die Kosten per Ratenzahlung an das Gericht zu zahlen, oder heißt dass es wirklich das Ender der Fahnenstange erreicht ist?
Gruß
Was solls
Stundungsantrag aufgehoben
8. April 2011
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Frage vom 8. April 2011 | 10:04
Von
Status: Beginner (66 Beiträge, 10x hilfreich)
Stundungsantrag aufgehoben
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