Tod eines Gläubigers...

21. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Fragenstellerin1983
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tod eines Gläubigers...

Hallo,

mich würde interessieren was passiert wenn bei jemandem, der sich in der Wohlverhaltensphase befindet, einer der Gläubiger verstirbt? Erlischt damit auch der ausstehende Betrag oder kann er dann quasi weiter vererbt werden? In meinem Fall stehe habe ich die Zweithöchste Geldforderung bei dem Schuldner. Die höchste hat ein älterer Mann. Nach uns kommen noch weitere 5 Gläubiger. Wie verhält es sich nun wenn der alte Mann versterben sollte?

Vielen Dank für eure Antworten!!!

-- Editiert Fragenstellerin1983 am 22.03.2014 05:33

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wieso sollten Schulden einfach so verschwinden? Natürlich könnte ein Erbe das dann weiterbetreiben.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Hallo,

in Ergänzung zur (völlig korrekten) Aussage von mepeisen möchte ich noch anmerken, dass es ich bei einer Verbindlichkeit, die ein Gläubiger gegenüber einem Schuldner hat, um einen Vermögenswert (wie auch z. B. bei Wertpapieren, Schuldscheinen, Wechseln, Pfandbriefe, Anleihen etc.) handelt. Dieser Vermögenswert kann genauso wie die Ming Vase oder das Fabergé-Ei vererbt werden, wenn der Inhaber des Vermögenswertes verstirbt.

Sind keine Erben vorhanden bzw. schlagen alle potentiellen Erben das Erbe aus, erbt der Fiskus. Und der wird kaum auf sein ererbtes Recht aus dem Anspruch des Erblassers verzichten...

Gruß
Krypton

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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

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