Trotz PI - Gewerbe anmelden....

28. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
123beat
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 21x hilfreich)
Trotz PI - Gewerbe anmelden....

Hallo

ich habe ein kleines Problem und hoffe ihr könnt mir bei einer Lösung helfen.

Befinde mich seit 3 Jahren in der PI - leider hat die Wohlverhaltensphase noch nicht begonnen - das liegt daran dass mein Insov. noch gerne die Kaution meines alten Vermieters haben möchte welche diese aber nicht rausrücken möchte (so viel nur zur Info). Somit ist die Eröffnung wohl noch nicht abgeschlossen vermute ich.

Jetzt zu meinem Problem...

ich möchte ein Gewerbe anmelden - befinde mich derzeit in Ausbildung und möchte nebenbei einfach etwas mehr Geld verdienen. Meine Insov. hat mir heute erklärt, dass das soweit auch i.O. geht sofern ich die Einnahmen ordentlich angebe und er ggf. einen Überschuss abführen kann.

Frage 1: ist eine Anmeldung eines Teilgewerbes korrekt? Gibt es eine andere Form auch noch die auf mich zutreffen würde?

Idee: Verkaufe Zauberartikel (was nicht das Problem ist) zusammen mit einem selbst erstellen Video (das ist eher das Problem)

Frage 2: was passiert wenn trotz intensiver Recherche jemand kommen würde um mein Video anzuprangern = Unterlassungsbrief vom Anwalt. Ich erstelle ja das Video selbst - es geht um Fingerfertigkeiten mit Karten ohne jegliche Hilfsmittel. Leider bin ich mir nicht 100% sicher ob so ein Video verkauft werden darf. Was würde bei einer Unterlassung passieren? Dürfte die "Strafe" jemand anderes zahlen und meine PI wäre damit nicht gefährdet?

vielen Dank für eure investierte Zeit

Grüße :)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Anwaltskosten bei einer Abmahnung liegen so zwischen 600-5000 EUR, je nach Streitwert. Da kann man aber oft noch verhandeln über den Streitwert.

Wenn das Video aber selbst erstellt wurde, dürfte eine Abmahnung unwahrscheinlich sein. Fingerfertigkeiten mit Karten ohne jegliche Hilfsmittel dürften nicht geschützt sein.


Es kann jemand anderer einen Kredit geben um die Summe zu bezahlen oder man kann eine Ratenzahlung vereinbaren.
Solche Kosten sind Rechtsverfolgungskosten, die den Gewinn mindern, also abgesetzt werden können.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#2
 Von 
123beat
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 21x hilfreich)

darf man auch bereits vorhandene Fingerfertigkeiten die man auf einer bereits veröffentlichen DVD gesehen hat kopieren auch wenn man sie selbst vorführt?!

vielen Dank schon mal für die Antwort

Es wäre also auch möglich ohne die PI zu gefährden das im Fall der Fälle die RA Kosten jemand anderes zahlt und fertig? Ich würde hypothetisch das Geschäft wieder auflösen und hätte halt Strafe über jemand anderes bezahlt sprich Lehrgeld bezahlt?...



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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn du so unsicher bist, ob du das Video produzieren darfst, dann sollte dir das auch eine professionelle Beratung durch einen RA wert sein. Mit Aussagen in einem Laienforum bekommst du keine Rechtssicherheit diesbezüglich.

Auch neue Schulden gefährden die laufende Insolvenz nicht.

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