Folgende Problematik.
Ich bin seid 14 Tagen in der Privatinsolvenz. Da mein Gehalt aus großen Teilen aus unpfändbaren Lohnanteilen besteht ( Nacht und Sonntagszulagen) habe ich eine Quellenfreigabe beim Gericht gestellt . Dieser wurde auch stattgegeben.
Die Bank zahlt trotzdem mein Gehalt nicht komplett aus ( Nur bis zu den üblichen Grenzen Mindestunterhalt plus weitere unterhaltberechtigte Personen)
Die Bank gab an das sich noch aktive Pfändungen auf den Konto befinden und deshalb nicht ausgezahlt wird. Der IV hat angegeben alles erforderliche in die Wege geleitet zu haben. Was läuft da falsch ?
Sollte die Quellenfreigabe nicht genau das Verhindern. Es sollte doch egal sein ob und wie viele Pfändungen sich auf den Konto befinden.
Oder soll ich ein neues Konto eröffnen ?
Kann ich für den Zeitraum in welcher diesen Sachverhalt in Klärung ist mir vom IV monatlich die Bescheinigung nach 903 ausfüllen lassen um so das Gehalt mir monatlich auszahlen zu lassen ?
Vielen Dank
Trotz Quellenfreigabe keine Gehaltsfreigabe
16. Mai 2026
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Frage vom 16. Mai 2026 | 00:15
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Trotz Quellenfreigabe keine Gehaltsfreigabe
#1
Antwort vom 16. Mai 2026 | 13:55
Von
Status: Unbeschreiblich (40634 Beiträge, 6587x hilfreich)
Vielleicht nichts... oder eben nicht so blitzschnell, dass nach 14 Tagen schon alle wissen, was darf/was nicht darf ?Zitat :Der IV hat angegeben alles erforderliche in die Wege geleitet zu haben. Was läuft da falsch ?
Wofür denn?Zitat :Oder soll ich ein neues Konto eröffnen ?
Und dein regulärer Grundlohn ist pfändbar?Zitat :Da mein Gehalt aus großen Teilen aus unpfändbaren Lohnanteilen besteht ( Nacht und Sonntagszulagen)
Hast du ein P-Konto?
#2
Antwort vom 16. Mai 2026 | 23:30
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Wofür denn?
wenn ich ein neues Konto bei einer neuen Bank eröffne wären ja dann die Pfändungen nicht mehr sichtbar
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. Mai 2026 | 23:31
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Und dein regulärer Grundlohn ist pfändbar?
Hast du ein P-Konto?
Ja mein regulärer Grundlohn ist pfändbar. Dieser wird auch von meinen Arbeitgeber gepfändet.
Ja ich habe ein P Konto
#4
Antwort vom 17. Mai 2026 | 01:06
Von
Status: Unbeschreiblich (130297 Beiträge, 41510x hilfreich)
Zitat :wenn ich ein neues Konto bei einer neuen Bank eröffne wären ja dann die Pfändungen nicht mehr sichtbar
Eine merkwürdige Theorie ...
Aber das Kono ist dann ja sichtbar und Gläubiger die fit sind, werden es durchaus "sehen". Im übrigen ist ein neues Girokonto zu eröffnen, dem Insolvenzverwalter unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
Zitat :Sollte die Quellenfreigabe nicht genau das Verhindern
Nö.
Zitat :Was läuft da falsch ?
Wann wurde denn der Antrag auf Freigabe nach ZPO beim zuständigen Amtsgericht eingereicht? Waren alle notwendigen Belege beigefügt? Solche Anträge werden in der Regel priorisiert bearbeitet.
#5
Antwort vom 17. Mai 2026 | 23:24
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Wann wurde denn der Antrag auf Freigabe nach ZPO beim zuständigen Amtsgericht eingereicht? Waren alle notwendigen Belege beigefügt? Solche Anträge werden in der Regel priorisiert bearbeitet.
Den Antrag wurde seitens des Gerichtes stattgegeben. Die Bank gibt aber an das weil noch Pfändungen aktiv sind, das Gehalt nicht ausgezahlt werden kann.
Aber ist es nicht so das durch die Quellenfreigabe eben das verhindert werden sollte ?
#6
Antwort vom 17. Mai 2026 | 23:25
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Zitat (von cw79):
Sollte die Quellenfreigabe nicht genau das Verhindern
Nö.
Wofür ist die Quellenfreigabe denn sonst gut ?
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