Trotz Quellenfreigabe keine Gehaltsfreigabe

16. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
cw79
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Trotz Quellenfreigabe keine Gehaltsfreigabe

Folgende Problematik.
Ich bin seid 14 Tagen in der Privatinsolvenz. Da mein Gehalt aus großen Teilen aus unpfändbaren Lohnanteilen besteht ( Nacht und Sonntagszulagen) habe ich eine Quellenfreigabe beim Gericht gestellt . Dieser wurde auch stattgegeben.
Die Bank zahlt trotzdem mein Gehalt nicht komplett aus ( Nur bis zu den üblichen Grenzen Mindestunterhalt plus weitere unterhaltberechtigte Personen)
Die Bank gab an das sich noch aktive Pfändungen auf den Konto befinden und deshalb nicht ausgezahlt wird. Der IV hat angegeben alles erforderliche in die Wege geleitet zu haben. Was läuft da falsch ?
Sollte die Quellenfreigabe nicht genau das Verhindern. Es sollte doch egal sein ob und wie viele Pfändungen sich auf den Konto befinden.
Oder soll ich ein neues Konto eröffnen ?

Kann ich für den Zeitraum in welcher diesen Sachverhalt in Klärung ist mir vom IV monatlich die Bescheinigung nach 903 ausfüllen lassen um so das Gehalt mir monatlich auszahlen zu lassen ?
Vielen Dank




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40634 Beiträge, 6587x hilfreich)

Zitat (von cw79):
Der IV hat angegeben alles erforderliche in die Wege geleitet zu haben. Was läuft da falsch ?
Vielleicht nichts... oder eben nicht so blitzschnell, dass nach 14 Tagen schon alle wissen, was darf/was nicht darf ?
Zitat (von cw79):
Oder soll ich ein neues Konto eröffnen ?
Wofür denn?

Zitat (von cw79):
Da mein Gehalt aus großen Teilen aus unpfändbaren Lohnanteilen besteht ( Nacht und Sonntagszulagen)
Und dein regulärer Grundlohn ist pfändbar?

Hast du ein P-Konto?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
cw79
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wofür denn?


wenn ich ein neues Konto bei einer neuen Bank eröffne wären ja dann die Pfändungen nicht mehr sichtbar

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cw79
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und dein regulärer Grundlohn ist pfändbar?

Hast du ein P-Konto?


Ja mein regulärer Grundlohn ist pfändbar. Dieser wird auch von meinen Arbeitgeber gepfändet.
Ja ich habe ein P Konto

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130297 Beiträge, 41510x hilfreich)

Zitat (von cw79):
wenn ich ein neues Konto bei einer neuen Bank eröffne wären ja dann die Pfändungen nicht mehr sichtbar

Eine merkwürdige Theorie ...

Aber das Kono ist dann ja sichtbar und Gläubiger die fit sind, werden es durchaus "sehen". Im übrigen ist ein neues Girokonto zu eröffnen, dem Insolvenzverwalter unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.



Zitat (von cw79):
Sollte die Quellenfreigabe nicht genau das Verhindern

Nö.



Zitat (von cw79):
Was läuft da falsch ?

Wann wurde denn der Antrag auf Freigabe nach ZPO beim zuständigen Amtsgericht eingereicht? Waren alle notwendigen Belege beigefügt? Solche Anträge werden in der Regel priorisiert bearbeitet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
cw79
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wann wurde denn der Antrag auf Freigabe nach ZPO beim zuständigen Amtsgericht eingereicht? Waren alle notwendigen Belege beigefügt? Solche Anträge werden in der Regel priorisiert bearbeitet.


Den Antrag wurde seitens des Gerichtes stattgegeben. Die Bank gibt aber an das weil noch Pfändungen aktiv sind, das Gehalt nicht ausgezahlt werden kann.
Aber ist es nicht so das durch die Quellenfreigabe eben das verhindert werden sollte ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cw79
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von cw79):
Sollte die Quellenfreigabe nicht genau das Verhindern

Nö.


Wofür ist die Quellenfreigabe denn sonst gut ?

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