Eine Freundin von mir hat durch versäumte Ausschlagung einer Erbschaft einen größeren, derzeit nicht überschaubaren Schuldenberg geerbt.
Eine nachträgliche Ausschlagung / Anfechtung wegen Irrtums war nicht möglich.
Nun kommen alle paar Wochen Forderungen bislang unbekannter Gläubiger auf sie zu, eine Abzahlung der von mir grob geschätzten 50k Euro ist bei ihrem Einkommen von ca. 1100 Euro netto / Monat illusorisch.
Welche Möglichkeiten hat sie um aus der Sache in einem überschaubaren Zeitraum herauszukommen?
Privatinsolvenz?
Nachlassinsolvenz?
Welche Vor- und Nachteile haben beide Verfahren?
Für die Insolvenz müssen ja die Gläubiger sowie Summen benannt werden, was ist mit Gläubigern die sich erst später melden?
Und wie ist das mit der Restschuldbefreiung.?
Die Pfändungsgrenze dürfte ja bei 800 - 900 Euro liegen; würde sich etwas ändern wenn sie
a. mit ihrem Freund zusammenzieht?
b. ihre 100% Arbeitsstelle auf 75% reduziert?
Danke für Tipps.
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Überschuldung durch Erbschaft, was tun?
Bei einer Nachlassinsolvenz werden nur die Nachlassgläubiger bedient und der Erbe beschränkt seine Haftung auf den Nachlass (platt ausgedrückt). Eine Restschuldbefreiung gibt es in diesem Verfahren nicht, ebensowenig würde laufendes Einkommen des Erben oder eigene Vermögenswerte des Erben von der Nachlassinsolvenz betroffen.
Damit es aber überhaupt zur Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens kommt, müsste im Nachlass genug Werte vorhanden sein, um die Verfahrenskosten zu decken (liegen mindestens bei ca. 1.600 €, Eröffnung bei Werten unter 3.000 € aber unwahrscheinlich).
Ferner wäre es zweckdienlich, dass der Nachlassinsolvenzantrag von allen Erben gestellt wird, falls es mehrere gibt.
Auch ohne Nachlassinsolvenz kann sich der Erbe auf so eine Art Dürftigkeitseinrede des Nachlasses berufen. Damit kenne ich mich aber nicht aus. Klar ist aber auch in diesem Fall, dass der gesamte Nachlass zur Begleichung der Schulden des Erblassers einzusetzen ist und dass es keine gute Idee ist, die sich zuerst meldenden Gläubiger zu bedienen und dem Rest zu sagen: ist nichts mehr da.
Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung ist eigentlich nur dann sinnvoll, wenn es außer den Nachlassschulden noch eigene Schulden des Erben gibt.
Dann ergibt sich der pfändbare Betrag des Einkommens aus der Pfändungstabelle und es ist egal, ob deine Freundin alleine oder mit einem anderem zusammen lebt.
Eine Reduzierung der Arbeitszeit von 100 auf 75% führt natürlich zu einer Verringerung des Einkommens, entsprechend ist weniger "pfändbar".
Wird Restschuldbefreiung angestrebt, ist der Schuldner aber verpflichtet, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben. Eine grundlose Reduzierung der Arbeitszeit - nur damit die Gläubiger nichts oder weniger kriegen- kann daher unter bestimmten Voraussetzungen die Restschuldbefreiung gefährden.
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