Angenommen, ein Arbeitgeber meldet Insolvenz an. Verfallen dann die Überstunden der Arbeitnehmer, die sie auf einem Arbeitszeitkonto angesammelt haben?
Wäre klasse, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!
Danke :-)
P.S. Ich hatte das vorhin im Arbeitsrechts-Forum gepostet, mir wurde aber empfohlen, das hier auch nochmal zu tun. Ich hoffe, ich krieg keinen Ärger wegen dem Doppelposting. ;-)
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Überstunden-Verfall bei Insolvenz?
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Guten Morgen,
durch die geleisteten Überstunden haben Sie sich eine Forderung gegenüber dem Arbeitgeber auf Freizeitausgleich, alternativ auf Vergütung in Geld geschaffen. Hinsichtlich eines Entgeltanspruchs wären Sie Insolvenzgläubiger und so zu behandeln wie jeder andere, der gegen Ihren Arbeitgeber eine Geldforderung aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung hat: Sie müssten den Gegenwert der Überstunden als Insolvenzforderung beim Insolvenzverwalter anmelden und darauf hoffen, dass die Forderung wenigstens zu einem kleinen Teil befriedigt wird.
Wie es mit Freizeitausgleich aussehen würde, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Dazu fehlen mir Erfahrungswerte.
VG
InsoFlo
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"§ 1 InsO
: "Dem REDLICHEN Schuldner...""
quote:
Sie müssten den Gegenwert der Überstunden als Insolvenzforderung beim Insolvenzverwalter anmelden und darauf hoffen, dass die Forderung wenigstens zu einem kleinen Teil befriedigt wird.
Ich habe da so einen Wert im Kopf, der besagt - durchschnittliche Gläubigerbefriedigung bei insolvenzverfahren 2 bis 5 % der Forderung. Stimm das?
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quote:<hr size=1 noshade>Ich habe da so einen Wert im Kopf, der besagt - durchschnittliche Gläubigerbefriedigung bei insolvenzverfahren 2 bis 5 % der Forderung. Stimm das? <hr size=1 noshade>
Je nach Betrieb kommt das in etwa hin, da spielt vor allem die Größe des Betriebs eine Rolle und die Frage, wie schnell die Geschäftsleitung auf die Krise reagiert hat. Wird Insolvenzantrag erst gestellt, wenn die Firma schon in Verbindlichkeiten ertrinkt, dann sieht's dementsprechend aus. Natürlich ist insbesondere bei übertragenden Sanierungen auch mal etwas mehr drin, aber im Regelfall sind die 5 % nicht zu tief angesetzt...
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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""
-- Editiert InsoFlo am 25.01.2012 16:04
Auch der Freistellungsanspruch stellt nur eine Insolvenzforderung dar. Das folgt daraus, dass gem. § 45 InsO nicht auf Geld lautende Forderungen in Geld umzurechnen sind und die Arbeitsleistung, die für die Überstunden erbracht wurde, in der Zeit vor der Insolvenzeröffnung liegt.
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