Umsatzsteuer: Absonderung? Unterschlagung durch GF

1. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
diverorange
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsatzsteuer: Absonderung? Unterschlagung durch GF

Liebe ForumianerInnen,

ein Privatmensch (wohnhaft Schweiz, also Drittland) hat von einer Firma (aus Deutschland) einen PKW gekauft. Wie bei solchen Geschäften üblich, bezahlt der dt. Unternehmer dem "Drittländer" die dt. Umsatzsteuer zurück, sobald letzterer dem Verkäufer die Originalunterlagen über diese Verzollung vorlegt. Im Kaufvertrag wird dieser Ablauf schriftlich festgehalten. Soweit ein steuerlich "klarer" Ablauf.

Trotz Übermittlung aller Original-Zollbelege (per Einschreiben mit Rückschein) bezahlt der dt. Unternehmer nicht, sondern teilt schließlich mit, daß er zahlungsunfähig ist und vermutlich Insolvenz anmelden muß - was dann auch geschieht.

Frage 1: Kann der Käufer (nun Gläubiger) die Umsatzsteuer in der Forderungsanmeldung als "Absonderung" angeben? (Begründung: Umsatzsteuer wurde dem Unternehmer/Verkäufer nur als "Pfand" gelassen) Meiner Meinung nach könnte man mit "treuhänderisch zu verwahrendener UST" argumentieren, die vertraglich vereinbart nur bis zum Nachweis der ordentlichen Ausfuhr behalten werden sollte? Oder ist die Umsatzsteuer doch nur eine normale Insolvenzforderung? (warum?)

Frage 2: Vermutlich geht der Käufer/Gläubiger ja bei "normaler Insolvenzforderung" leer aus. Haftet der GF eigentlich auch mit seinem Privatvermögen? Gerne würde ich an den Gf direkt gehen: Muß man erst das "unternehmerische" Insolvenzverfahren abwarten (bis wann?), bevor man privat gegen den Schuldner vorgeht?

Bei einer Klage auf Schadensersatz (wegen unterlaubter Handlung/Unterschlagung): Muß man vor einer Klage vorher Anzeige erstatten (bei der Polizei?) und kann man den Weg (ggf. bis zu einem Vergleich) auch ohne Anwalt gehen?

Vielen herzlichen Dank für eine schnellstmögliche Rückmeldung schon im Voraus.

Herzliche Grüsse,
diverorange



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1591 Beiträge, 976x hilfreich)

Im Grunde offenbare ich meine völlige Unkenntnis in diesem Bereich.Aber vielleicht hilft es trotzdem in Teilbereichen.
Ein Absonderungsrecht kann es ja.- wenn überhaupt, was ich nicht weiß- höchstens an einer Forderung deines Schuldners ggü. dem Finanzamt geben. Im Hinblick auf die Regelungen der § 50 Und 51 InsO erscheint mir das gewagt.Ganz abgesehen davon, dass das Finanzamt vermutlich auch eigene Forderungen gegen den Schuldner hat und dann wohl eher aufrechnen würde.
Zu Frage 2): Ein Herangehen an den Gf (es geht um eine GmbH?) geht im Wege der Durchgriffshaftung, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Da würde ich mich aber nicht ohne Anwalt ranwagen.
Zu Frage 3) die GmbH selber zu verklagen wird ev. nichts bringen, wenn nichts zu holen ist.Ob der GF zu belangen ist? Auch da würde ich mich ohne Anwalt nicht heranwagen.
Eine strafrechtliche Anzeige wird nicht erforderlich, aber möglicherweise hilfreich sein. Ein Anwalt ist nur für Klagen vor dem Landgericht (ab 5.000 EUR) und ohne Mahnbescheid zwingend notwendig.Empfehlen würde ich das aber bei diesem Sachverhalt nicht.

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