Ungewollte Schwarzarbeit in der Inso

19. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Pladde
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 13x hilfreich)
Ungewollte Schwarzarbeit in der Inso

Hallo,

Komische Überschrift, ich weiß.

Vom 01.01.2020 bis 15.03.2020 hatte ich einen Nebenjob. Zumindest habe ich gearbeitet, dafür aber weder Lohn ausgezahlt bekommen noch hat mich mein AG ordnungsgemäß abgemeldet. Daraufhin habe ich die Arbeit sein lassen.

Ich wollte den Nebenjob mit dem Arbeitsvertrag zusammen dem Insoverwalter melden. Habe ich jedoch auch nicht erhalten und habe den Job nicht gemeldet.

Welche Möglichkeiten habe ich? Selbstanzeige wegen Schwarzarbeit? Hat das irgendwelche Folgen für die Inso? Einkommen habe ich ja nicht unterschlagen - habe ja keins ausgezahlt bekommen und war ja nicht freiwillig unangemeldet arbeiten.

Danke und bleibt gesund,
Pladde

-- Editiert von Pladde am 19.03.2020 21:28

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Wo ist denn die Schwarzarbeit??? Du hast einen Arbeitsvertrag und hast gearbeitet. O.k., du hast kein Geld bekommen, dieses solltest du jetzt einklagen. Ab zum Arbeitsgericht und den Rechtspfleger die Klage formulieren lassen. Das kostet dich zunächst einmal nichts und du brauchst auch keinen Anwalt.

Zitat (von Pladde):
Habe ich jedoch auch nicht erhalten und habe den Job nicht gemeldet.
Dann solltest du dem Insolvenzverwalter jetzt mal ganz schnell eine entsprechende Meldung abgeben und ihm eine gute Erklärung liefern, warum das bisher noch nicht erfolgt ist!!!

Signatur:

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ab zum Arbeitsgericht und den Rechtspfleger die Klage formulieren lassen.
Kann er das nicht gleich den Insolvenzverwalter machen lassen?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Kann er das nicht gleich den Insolvenzverwalter machen lassen?


Der könnte nur den pfändbaren Teil für die Insolvenzmasse geltend machen. Da es sich um einen Nebenjob handelt, gehe ich ganz stark davon aus, dass die Pfändungsfreigrenze nicht überschritten wird.

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