Unterhaltsberechtigung nach Heirat?

8. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
paulchen_recht
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsberechtigung nach Heirat?

Hallo zusammen,

ich habe mal ne Frage, die mir sehr unter meinen Nägeln brennt.

Mal angenommen ein Mann heiratet eine Frau die sich seit ca. einem Jahr in der Privatinsolvenz befindet.

Wie sieht es nach der Hochzeit mit der Unterhaltsverpflichtung dem Mann gegenüber aus? Ich habe gelesen, dass es irgendwie ne rechtliche Verpflichtung gibt bzw. das Gericht auf Antrag entscheidet. Stimmt das so?

Was wäre denn wenn der Insolvenzverwalter von der Frau die Einkommensnachweise des Mannes anfordert um die Unterhaltspflicht selbst zu prüfen, der Mann die aber nicht rausrückt bzw. nur dem Gericht aushändigen würde?

Ist der Mann verpflichtet seine Einkommesnachweise dem Insolvenzverwalter offen zu legen?

Ich freue mich über Antworten.

Grüße
vom paulchen

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Hallo

Zitat (von paulchen_recht):
Ich habe gelesen, dass es irgendwie ne rechtliche Verpflichtung gibt


Haben Sie richtig gelesen (§ 1360 BGB ).

Zitat (von paulchen_recht):
Ist der Mann verpflichtet seine Einkommesnachweise dem Insolvenzverwalter offen zu legen?


Nein, ist er nicht. Allerdings kann der Insolvenzverwalter die Frau im Rahmen ihrer Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nach der Insolvenzordnung zur Bekanntgabe des Einkommens aller Unterhaltsberechtigten auffordern. Dies müsste die Frau dann ggf. an Eides Statt versichern bzw. zur Glaubhaftmachung die Einkommensnachweise des Mannes vorlegen. Eine Falschangabe hier kann äußerst fatale Folgen haben, wenn das auffliegt. Von Strafanzeige bis Versagung der Restschuldbefreiung ist da alles möglich...

Gruß
Krypton

-- Editiert von Krypton am 10.08.2015 09:56

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