Unterhaltsverpflichtung für angeheiratete Kinder

18. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb520222-45
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsverpflichtung für angeheiratete Kinder

Hallo
mein Verlobter und ich möchten gerne Heiraten.
Nun ist es aber so das mein Verlobter in die Insolvenz muss durch einen Wohnungsbrand.Ich habe aus einer voherigen Beziehung zwei Kinder für die ich Unterhaltsvorschuß erhalte ,der bei einer Heirat ja wegfallen würde und mein Verlobter mit für die Kinder dann aufkommen müßte.Nun meine Frage :
Werden die Kinder bei heirat mit in die pfändungsfreigrenze fallen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wieso müsste der Verlobte mitaufkommen für Deine Kinder? Du müsstest für Deine Kinder aufkommen.

wirdwerden

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#2
 Von 
Chris1234recht123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 5x hilfreich)

Da es keine Gesetzliche Unterhaltspflicht gibt für nicht leibliche Kinder, werden diese leider auch nicht mit berücksichtigt.

Anders verhält es sich nach Adoption.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 118x hilfreich)

Auch wenn es unromantisch ist: es kann finanziell unklug sein in dieser Situation zu heiraten.

Der Unterhaltsvorschuss endet tatsächlich durch die Heirat, daneben sind die Steuervorteile durch die Heirat minimal. Ich habe das gleiche "Problem". Meine Frau und ich verdienen ungefähr gleichviel, daher haben wir durch die Zusammenveranlagung einen "Gewinn" von 50 Euro / Jahr (Steuerklasse 4/4 und vorher 1/1). Auf der anderen Seite zahlt der leibliche Vater des Kindes meiner Frau keinen Unterhalt. Durch die Heirat bekommen wir aber auch keinen Unterhaltsvorschuss. Verlust: 3264 Euro / Jahr.

Und auch wenn ich keine gesetzliche Unterhaltspflicht habe, tragen wir den Verlust als Familie natürlich zusammen. Indirekt bin ich dadurch durchaus in der Pflicht. Aber psst..... darüber redet der Gesetzgeber nicht so gerne.

Da kann man schon auf die Idee kommen sich wegen des Unterhalts wieder scheiden zu lassen :) In einer wilden Ehe (ohne Trauschein) hätten wir 3200 Euro mehr pro Jahr... davon kann man schön in den Urlaub fahren.

Ich finde es immer wieder herzerwärmend wie Familien in Deutschland gefördert werden.

Tip: Im Internet gibt es vielen Brutto/Netto rechner. Damit könnt ich mal durchspielen, bei euren Einkommensverhältnissen, was euch die Steuerklassen 3/4/5 bringen, die ihr durch die Heirat erhalten könnt. Dann habt ihr Zahlen und könnt die Entscheidung besser treffen. Rechnet das einfach mal durch.
Es gibt auch wunderschöne Verlobungsringe :) Die kosten keinen Unterhaltsvorschuss und verbinden auch ganz toll.

-- Editiert von Sunrabbit am 19.07.2019 08:37

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