Unterhaltszahlung bei Insolvenzverfahren!?

19. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
sabra
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlung bei Insolvenzverfahren!?

Hallo erst mal!?
Ich hätte da eine Frage und hoffe jemand kann mir da weiterhelfen.
Die Freundin meines Bruders ist geschieden,sie hat drei Kinder mit dem Ex-Mann.Jetzt will er ihr keinen Unterhalt mehr für die Kinder zahlen,da er private Insolvenz angemeldet hat.
Kann er dies?Oder kann man da mit Hilfe eines Anwalts etwas machen?
Angeblich übernimmt auch das Jugendamt nur bis zum 12ten Lebensjahr die Zahlung an Stell des Vatres.
Somit,bekommt sie für die anderen zwei,die älter sind nichts mehr?

Danke schon mal für eine Antwort!

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuhoerer
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 2x hilfreich)

Das Jugendamt zahlt Unterhaltsvorschuss fuer Kinder bis zum 12. Lebensjahr. UV ist allerdings nicht so hoch wie normaler Unterhalt.
Auch im Insolvenzverfahren muss - soweit moeglich - Kindesunterhalt gezahlt werden. Laufender Kindesunterhalt geht anderen Schulden vor. Die Freundin Deines Bruders sollte sich unbedingt anwaltlich oder vom Jugendamt beraten lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bada-Bing
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 31x hilfreich)

Bin kein Jurist, somit keine Gewehr :D

Soweit ich weiß, können bereits aufgelaufene Schulden an Unterhaltszahlungen mit in die Insolvenz aufgenommen werden.

Alle Zahlungsrückstände, die sich nach Antrag auf Eröffnung der Inso ergeben, laufen auf, sodass er nach der Inso gleich in die nächste gehen kann.

Ausnahme, er lässt sich von der Zahlungspflicht entbinden. Wie das genau läuft weiß ich leider nicht. Mir wurde mal von einem Bewährungshelfer zugetragen, dass sich VA-Insassen befreien lassen, damit sie sich bei Entlassung nicht auf so abnorme Schulden stürzen müssen.

Jedoch muss er beweisen, dass er nicht in der Lage ist einen Unterhalt oberhalb seines Selbstbehaltes zu erwirtschaften. Möglich bei z B anhaltender Erkrankung oder wenn er partout keinen Job findet. Für die Jobsuche muss er aber dann auch soweit ich weiß 30 Bewerbungen monatlich starten. Versucht er sich absichtlich den Unterhaltspflichten zu entziehen, so findet § 170 StGB Anwendung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Bada,

das ist nicht richtig. Rückständiger Unterhalt bis zum Tag der Insoeröffnung läuft mit in die Inso, das ist richtig.

Aber: Der laufende Unterhalt muss gezahlt werden. Anderenfalls baut er neue Schulden auf, die ihm die Versagung der Inso einbringt.

Und eine Inso nach der anderen? Wo hast du das denn her. Das ist natürlich quatsch. Dann könnte ja jeder ein super Leben leben und immer wieder nix dafür bezahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

OLG Koblenz, 7 UF 900/04

Unterhaltspflicht trotz privatem Insolvenzverfahren

Wird gegen einen Unterhaltspflichtigen ein privates Insolvenzverfahren eröffnet, stellt dies noch lange keinen Grund für die Befreiung von seiner Leistungspflicht dar.

Im konkreten Fall weigerte sich ein Mann, weitere Unterhaltszahlungen zu leisten, weil gegen ihn ein privates Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Das Gericht jedoch verpflichtete ihn trotzdem zur Leistung. Das laufende Einkommen wurde von dem Verbraucherinsolvenzverfahren nicht erfasst, da es unpfändbar war. Dieser Einkommensteil stehe aber weiterhin für Unterhaltszahlungen zur Verfügung, so das Gericht.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Richtig Trailor,

und genau DIESES Urteil besagt, dass ein verschuldeter Vater Insolvenz anmelden muss, um WIEDER UNTERHALT ZAHLEN ZU KÖNNEN.

Wo hast du nur deine Weisheiten her? Dein Halbwissen hier als Recht zu verkaufen, ist schon mehr als fahrlässig.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

<I>Kindesunterhalt hat keinen Vorrang mehr vor anderen Gläubigern!</I>

Wenn du schon zitierst, dann vollständig:

RÜCKSTÄNDIGER Kindesunterhalt ....

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.854 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen