Unverschuldeter Kfz Totalschaden bei Insolvenz

2. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 13x hilfreich)
Unverschuldeter Kfz Totalschaden bei Insolvenz

Hallo,

Es hat sich folgender Sachverhalt zugetragen.

Während meiner gerade begonnenen Privatinsolvenz wurde mein 24 Jahre altes Auto im parkende Zustand von einer Dame so sehr beschädigt, dass der Gutachter nur noch einen wirtschaftlichen Totalschaden mit einer Erstattungssumme von 1.300 Euro von der gegnerischen Versicherung festgestellt hat.

Dem Insolvenzverwalter war bekannt, dass ich ein altes Fahrzeug mit wenig Wert besitze. Der Insolvenzverwalter hatte erklärt auch vor dem Unfall bisher nicht, dass ich evtl. das Fahrzeug veräussern müsste, damit Geld in die Masse fließt oder die Verfahrenskosten evtl. hierdurch reduziert werden.

Der Insolvenzverwalter hat noch keine Kenntnis dass das Auto jetzt einen Schaden hatte und eine andere Versicherung eine Schadensregulierung vornimmt.

Nun, meine Frage.

Da die gegnerische Versicherung die Regulierungssumme von 1300 Euro zunächst nicht an mich, sondern zunächst an den Anwalt auszahlt, der in dem Schadensfall die Regulierung vorgenommen hat, würde der Insolvenzverwalter ja erstmal gar nichts von dem Schaden und der Schadensregulierung erfahen.

Daher meine Frage:
Erfährt der Insolvenzverwalter irgendwann von dieser Schadensregulierung oder bleibt das völlig unter dem Radar?

Da das Fahrzeug nicht mehr zu reparieren ist, müsste ich mir nun ein sehr günstiges Fahrzeug anschaffen.

Darf ich das überhaupt? D.h. darf ich überhaupt über die Schadenssumme verfügen und mir ein ganz günstiges Ersatzfahzeug anschaffen?

Da der Anwalt, der die Schadensregulierung vornimmt, lediglich irgendeine Bankverbindung zur Auszahlung des Betrags der gegnerischen Versicherung benötigt, könnte ich ja auch das Geld vorsorglich an ein Familienmitglied auszahlen lassen, damit es nicht auf meinem P-Konto erscheint.

Kann die ganze Abwicklung vom Insolvenzverwalter unbemerkt von statten gehen?

P.S.
Ein Fahrzeug wird aus gesundheitlichen Gründen benötigt und wurde auch dem Insolvenzgericht so bei der Antragstellung mitgeteilt.
Die zuvor beauftragte Schuldnerberatung erklärte, dass ei Fahrzeug mit einem so geringen Restwert unproblematisch sei und auch während dem Insolvenzverfahren behalten werden kann.

Nun ist leider der Kfz Schaden eingetreten, sodass ich mit der Erstattungssumme der gegnerischen Versicherung ein anderes Fahrzeug zulegen müsste.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127384 Beiträge, 40801x hilfreich)

Hier gibt es keine Ableitungen zu Straftaten.



Zitat (von Ricky501):
Ein Fahrzeug wird aus gesundheitlichen Gründen benötigt und wurde auch dem Insolvenzgericht so bei der Antragstellung mitgeteilt.

Wurde das Kfz schon vom InsoV freigegeben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1388 Beiträge, 356x hilfreich)

Zitat:
Kann die ganze Abwicklung vom Insolvenzverwalter unbemerkt von statten gehen?


Hier gibt es keine Tipps für Betrügereien..

Es mutet auch etwas befremdlich an, dass man das Insolvenzverfahren nicht als relativ großzügige Chance begreift und stattdessen schon zu Beginn des Verfahrens weiter Geld raushaut, das einem u.U. gar nicht gehört/zusteht.
Ich rate davon ab.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wurde das Kfz schon vom InsoV freigegeben?

Das Fahrzeug wurde sowohl vom Insolvenzgericht, also auch vom Treuhänder freigegeben, weil das Fahrzeug aus medizinischen Gründen benötigt wird und es nur ein geringen Wert hat.

Dass ich mir, aufgrund des wirtschaftlichen Totalschadens ein Ersatzfahrzeug zulegen möchte, weil die Reparaturkosten deutlich höher sind, als der Erwerb eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs, ist legitim.

Unf die Frage, ob ich nun im Rahmen der Schadensregulierung Anspruch auf den ermittelten Schadensersatz habe, halte ich auch für unproblematisch.

Auch die Frage, ob ein Insolvenzverwalter überhaupt Kenntnis von der Schadensregulierung bekommt, dürfte auch erlaubt sein.

Ich finde hier immer erstmal die morale Keule rauszuholen, ohne den genauen Hintergrund zu kennen, ist armselig.

Ich bin u.a. schwer an Krebs erkrankt und darf das bisher fahrtüchtige Auto auch während der Insolvenz behalten. Auch weil es nur ein sehr geringen Wert hat.

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#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2561 Beiträge, 746x hilfreich)

Zitat (von Ricky501):
Darf ich das überhaupt? D.h. darf ich überhaupt über die Schadenssumme verfügen und mir ein ganz günstiges Ersatzfahzeug anschaffen?

Klar, der IV informiert dann die Gläubiger damit diese einen Versagungsantrag stellen können.

Warum nicht einen Freigabeantrag bei Gericht stellen und dann mit dem Ergebnis leben?
Zitat (von Ricky501):
darf das bisher fahrtüchtige Auto auch während der Insolvenz behalten.

Ist aber was anderes wie Geld, was dir ggf nicht zusteht.

Zitat (von Despi):
Es mutet auch etwas befremdlich an, dass man das Insolvenzverfahren nicht als relativ großzügige Chance begreift und stattdessen schon zu Beginn des Verfahrens weiter Geld raushaut, das einem u.U. gar nicht gehört/zusteht.

Sehe ich auch so. Erst die Gläubiger um das ihr zustehenden Geld bringen und dann auch noch betrügen wollen.

Zitat (von Despi):
Hier gibt es keine Tipps für Betrügereien..

Das sollte man viel häufiger erwähnen.

@TE dem IV steht auch die Rückzahlung von Versicherungsbeträgen und der Steuer zu.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5712 Beiträge, 2536x hilfreich)

Zitat (von Ricky501):
Auch die Frage, ob ein Insolvenzverwalter überhaupt Kenntnis von der Schadensregulierung bekommt, dürfte auch erlaubt sein.


Nein. Da du den Insolvenzverwalter ja über den Geldzufluss informieren musst, stellt sich die Frage ja gar nicht.
Das du sie doch stellst zeigt, dass du dich strafbar machen möchtest.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127384 Beiträge, 40801x hilfreich)

Zitat (von Ricky501):
Auch die Frage, ob ein Insolvenzverwalter überhaupt Kenntnis von der Schadensregulierung bekommt, dürfte auch erlaubt sein.

Fast alle Fragen sind erlaubt.

Wenn das Fragenkonglomerat aber erkennen lässt, das man illegale Handlungen begehen will, beantworten wir diese nicht. Ist auch erlaubt. Hat auch nichts mit irgendwelchen moralischen Keulen zu tun.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2134 Beiträge, 1062x hilfreich)

Eine Strafe wegen Betrug und die Versagung der Restschuldbefreiung, was will man mehr?
Du suchst also quasi eine Anleitung in den Untergang?

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