Verbraucher-Insolvenz

18. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
antoni79
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verbraucher-Insolvenz

Hallo
Ich habe Verbraucherinslovenz angemeldet schon seit einem Jahr. Ich habe ungefähr 8 Gläubiger, die ich angeschrieben, da ich durch einen Privatkredit von der Familie versuche mich von den Schulden zu befreien.

Auf mein Schreiben hat sich jetzt ein Gläubiger gemeldet, der mit einer Einmalzahlung keine weiteren Forderungen an mich stellen möchte.

Nun ist meine Frage, ob ich das machen soll? Geht das überhaupt. Wird dann zumindest dieser Eintrag von diesem Gläubiger im Schuldenregister gelöscht.

Wäre dankbar für eure Hilfe.

Viele Grüße

-- Editiert von antoni79 am 18.01.2018 14:09

-- Editiert von Moderator am 18.01.2018 17:24

-- Thema wurde verschoben am 18.01.2018 17:24

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

:forum:

Der Beitrag ist im Unterforum "Insolvenzrecht" besser aufgehoben.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Das ergibt keinen Sinn, was du schreibst. Wenn du bereits im Insolvenzverfahren bist, dann belasse es dabei. Wenn der Gläubiger von dir bei der Anmeldung gemeldet wurde, aber keine Lust hat teilzunehmen, dann ist das sein Problem-. Extra Geld gibt es nicht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
antoni79
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
der Gläubiger hat sich schon angemeldet. Aber gegen eine Einmalzahlung wollen sie keine weiteren Forderungen stellen, denn sie wollen nicht die Wohlverhaltensperiode abwarten. Ich habe eigentlich datum gebeten, weil ich denen mitgeteilt habe, dass sich meine Situation nicht bessern wird. Und meine Mutter zu einem Privatkredit an mich bereit wäre.

Normalerweise ist ja 35 % der Schulden drin für den Gläubiger vorausgesetzt ich würde demnächst mehr verdienen. Aber mit dem Angebot sind sie mit 17,5% zufrieden.

Wieso soll das keinen Sinn machen? Ist da was krumm ? Ich würde ja danach den zumindest einen Gläubiger weniger haben, oder ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Das Insolvenzverfahren soll der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger dienen. Es darf also kein Gläubiger herausgepickt werden, dem man außerhalb des Insolvenzverfahrens etwas zukommen lässt. Das kann sonst zur Versagung der RSB führen.

Ich verstehe zudem nicht den Sinn darin, einen der Gläubiger durch eine Zahlung bzw einen Vergleich außerhalb des Insolvenzverfahrens los zu werden. Die anderen gibt es dann immer noch und das Insolvenzverfahren muss durchgeführt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
antoni79
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber ich habe allen Gläubigern ein Angebot gemacht, da ich durch die Familie ein Privatkredit bekommen könnte, um mich von den Schulden zu befreien. Bisher hat nur einer geantwortet. Ich versuche schon die 35% der Schulden zu zahlen, damit ich frei bin. Ich habe aber Angebot geschickt, die unter die 35% fallen. Eigentlich genau die Hälfte. Dann kann man es auch schaffen sich früher zu befreien von der Insolvenz.
Wenn nur einer oder zwei das Angebot annehmen, dann ist das doch kein Verstoß gegen die Regeln der Verbraucherinsolvenz, oder ?
Ich hoffe, dass die anderen auch zusagen.
Das war men Gedanke dabei.

Liege ich falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Sind Sie rechtlich beraten? Irgendwie hört sich das nicht so an

Sie müssen arg aufpassen, wie Sie Angebote an Gläubiger abfassen. Es bringt nämlich nichts, Zahlungen anzubieten, wenn die Gläubiger ihre Forderung nicht zurück nehmen. Dazu müssen sie aber durch den Vergleich verpflichtet werden.

Und wenn sie nicht alle mitmachen, bringt es gar nichts. Dann kann die Insolvenz nicht vorzeitig beendet werden. Und wie gesagt, wenn nur Zahlungen an einen Gläubiger oder einige Gläubiger erfolgen, kann das auch noch zur Versagung der RSB führen.

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