Verbraucherinsolvenz - 1 Euro Job - Dringend!

18. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Hailey
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verbraucherinsolvenz - 1 Euro Job - Dringend!

Hallo, seit fast 2 Monaten läuft nun mein Insolvenzverfahren, bin ALG II Empfänger. habe einen 1,50 Euro Job.

Nun soll die Mehraufwandsentschädigung des 1,50 Euro Jobs auf das ALG II angerechnet werden.

Bei dieser Anrechnung würden dann laut Pfändungstabelle die gesamte Mehraufwandsentschädigung des 1,50 Euro Jobs als pfändbarer Anteil an den Anwalt als Treuhänder überwiesen werden, würde somit sozusagen monatelang für "nix" die Stunden abarbeiten.

Kennt sich jemand damit aus?

Danke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

quote:

würde somit sozusagen monatelang für "nix" die Stunden abarbeiten.



Für "nix" stimmt ja nicht. Sie würden ihre Schulden abbauen! Aber schön ist's natürlich trotzdem nicht.

Agenor

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KenF.
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Da geht es aber anderen Leuten nicht besser die voll arbeiten gehen, Rechnungen bezahlen, Unterhalt bezahlen und dann den Rest abtreten müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Eine Mehraufwandsentschädigung ist kein Arbeitslohn und kann daher gar nicht gepfändet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Aniram
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Mehraufwandsentschädigung ist höher als das, was man zum Lebensunterhalt braucht lt. ALGII und haben darf lt. InsolvenzTilgungsvereinbarung.
Arbeiten schicken sollte man Insolvenzler!!! Dazu haben sie sich verpflichtet bei Insolvenzantragstellung und nicht dem Staat auf der Tasche liegen und noch bequem dazu verdienen dürfen. Schulden muss man bezahlen. Moralisch sind Insolvenzler voll untet durch, wie auch dies Verhalten hier beweist.
Mein Ex versucht als Insolvenzler gerade den Unterhalt seit 7 Jahren und auch noch für die kommenden 6 Jahre mit einem solchen Drückebergerverhalten dem Kind gegenüber vorzuenthalten. Sauerei. Hilflose Kinder!!! Überforderte Mütter!!! Ein Armutszeugnis ist das!!!Schämt Euch!!!

-----------------
"Aniram"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ThomasK001
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 24x hilfreich)

Eine leere Kuh kann man nicht melken ,oder? Wer nichts hat ,der hat nichts, das ist ganz einfach. Ausserdem muss man von dem Geld was vom ein Euro Job kommt, fahrtkosten selber bezahlen. Schon allein deshalb kann das nicht eingezogen werden ,da man sonst unter dem Sozialhilfesatz kommt. Ausserdem gibt es eine Düsseldorfer Tabelle. Und der Pfändungssatz liegt weitaus höher als der Sozialhilfesatz. Wer hart für sein Geld arbeitet, der hat es auch verdient. Und gerade ein Euro die Stunde ist hart verdientes Geld. Ich würde keine Cent davon abgeben. Wer natürlich mehr Geld hat als die Düsseldorfer Tabelle es vorschreibt ,der sollte seine Schulden natürlich abbezahlen. Aber hungern wegen Schulden, das darf es in Deutschland nicht geben.

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