Verbraucherinsolvenz /Regelinsolvenz

6. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Fallenangel671
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verbraucherinsolvenz /Regelinsolvenz

Hallo zusammen, ich lese immer wieder das Gläubiger, unerlaubter /vorsätzlich unerlaubte Handlung anmelden. Wie verhält es sich in dem Fall, das man vor 16 Jahren ungefähr für eine Forderung die heute noch besteht, auf Bewährung verurteilt wurde wegen Betruges, kann dieser Gläubiger nach dieser Zeit das noch anmelden oder ist es verjährt? Was passiert wenn nach der Eröffnung der Verbraucherinsolvenz, mehr als 19 Gläubiger ihre Forderung anmelden?
Antrag auf Eröffnung wurde Anfang Januar 2024 gestellt, den Beschluss über die Stundung der Verfahrenskosten kam bereits, offiziell habe ich über die Eröffnung noch keine Infos auch nicht auf www.insolvenzbekanntmachungen.de




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130308 Beiträge, 41512x hilfreich)

Zitat (von Fallenangel671):
kann dieser Gläubiger nach dieser Zeit das noch anmelden

Ja.



Zitat (von Fallenangel671):
oder ist es verjährt

Da es da keinen Automatismus gibt, wird man das selber prüfen müssen.
Ein Titel z.B. kann frühestens nach 30 Jahren verjähren.
Und bei nicht titulierten Forderungen müsste man prüfen ob es Handlungen gab, welche die Frist gehemmt haben oder neu beginnen leisen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2695 Beiträge, 786x hilfreich)

Zitat (von Fallenangel671):
Was passiert wenn nach der Eröffnung der Verbraucherinsolvenz, mehr als 19 Gläubiger ihre Forderung anmelden?

Dann ist das so. Willst du darauf hinaus, dass dann möglicherweise die Regelinso greift? Diese Frage wäre mit nein zu beantworten.

Zitat (von Fallenangel671):
Wie verhält es sich in dem Fall, das man vor 16 Jahren ungefähr für eine Forderung die heute noch besteht, auf Bewährung verurteilt wurde wegen Betruges, kann dieser Gläubiger nach dieser Zeit das noch anmelden oder ist es verjährt?

Selbstverständlich kann angemeldet werden, auch als vbuH. Darauf wolltest du doch hinaus wenn ich das richtig verstanden habe.
Verjährung müsste zusätzlich geprüft werden.

0x Hilfreiche Antwort

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