Verbraucherinsolvenz Umzug ?

25. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
SamSH
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verbraucherinsolvenz Umzug ?

Hallo liebe Mitleser und Antworter,
ich hoffe Ihr könnt mir bei meiner Frage/n helfen.
Wie Ihr aus meinem Niknamen entnehmen könnt, komme ich aus Schleswig Holstein.

Folgende Ausgangslage :
Ich bin verheiratet und befinde mich in den letzten 12 Monaten in der Verbraucherinsolvenz.
Eröffnung Verfahren im September 2015.
Aufhebung Insolvenzverfahren, 08/2016

Seit September 2016 befinde ich mich eben in der Wohlverhaltensphase.
Zum Verständnis, mein Verfahren dauert deshalb 5 Jahre, weil ich seit der WVP in Raten meine Verfahrenskosten bezahlt habe.

So, die jetzige Wohnung bewohnen wir seit 2012, bei Eröffnung wurde der Vermieter angeschrieben bzgl Kaution.
Jetzt folgendes : Ich und meine Frau haben, zum 01.01.2020 eine neue Wohnung gefunden und letzte Woche hierfür den Mietvertrag unterzeichnet.

Eine Schufaauskunft wurde seitens des Vermieters nicht gefordert. (Älteres Ehepaar, wo man sich als Mieter auch ein wenig ums Haus kümmern muss) Nur Einkommensnachweise von mir und meiner Frau. (Neue Kaution in bar hinterlegt)
Deshalb habe ich auch von meinem Verfahren nichts erwähnt.

Jetzt zu meinen Fragen,

Was passiert mit der Kaution der alten Wohnung, bekommen wir diese zurück ? Oder behält die der Treuhänder ein ?

Und die wichtigste Frage :

Wird der neue Vermieter vom Treuhänder angeschrieben??

(Mein Wissensstand ist, dass der Treuhänder dies nicht mehr darf wenn man in der WVP ist sondern nur im eröffneten Verfahren.
Und ich dem Treuhänder und Gericht nur meine neue Adresse mitteilen muss und die Sache damit erledigt ist.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Damit sollte deine 1. Frage beantwortet sein:
https://schmid-stillner.de/neues-zum-insolvenzrecht-mietkaution-steht-nach-freigabe-des-mietverhaeltnisses-dem-schuldner-zu/
Und außerdem: https://www.eurojuris.de/de/node/42898

Und zu deiner 2. Frage schnell beantwortet:
Jegliche persönliche Veränderungen zu deiner Person: Umzug, neue Arbeit, Heirat whatever, ist dem Treuehändler mitzuteilen. Genauer genommen dem Gericht. In meinem Fall bekomme ich von meinem Treuehändler 1x im Jahr ein Schreiben zugesendet wo ich Veränderungen mitteilen muss, dieses geht dann als Gericht.

So oder so teilst du am besten Zeitnah deinem Treuehändler mit, dass du ab dem 01.01.2020 eine neue Wohnung hast und wo die ist. (Straße etc.)

-- Editiert von DStein am 26.09.2019 02:35

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#2
 Von 
SamSH
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay danke :)

Und wir der neue Vermieter dann angeschrieben oder wie sieht es da aus ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Supergrobi116
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

Nein, warum auch ?

0x Hilfreiche Antwort

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