Hallo an alle,
Folgender Sachverhalt:
Bin seit 2005 im Verbraucherinsolvenzverfahren, zum Jetzigen Zeitpunkt sind noch 15.000 € Gesamtforderung ( Gläubiger und Verfahrenskosten) offen.
Ich muss aus Gesundheitlichen Gründen aus meiner Firma ausscheiden, zum 30.04. 2011 bekomme aber eine Netto Abfindung von 30.000 €.
Meine Treuhänderin hat mir gesagt das die gesamte Summe
Ihr überwiesen wird und alles so genante Insolvenzmasse ist. Nach dem die Insolvenz abgerechnet wurde bekomme ich den Restbetrag überwiesen.
Laut aussage der Treuhänderin berechnen sich nun die Verfahrenskosten nach den 30.000 € somit muss 15% Verfahrenskosten auch auf die Summe Zahlen die ich niemanden Schulde, somit steigen die Verfahrenskosten um 2.250 € . Ich finde das nicht gerecht gibt eas eine möglichkeit das zu verhindern oder gibt es Urteile dazu.
Stellt man sich vor das man in der Insolvenz 1000000 € im Lotto gewinnt so wären das ja 150000 € die als Verfahrenskosten abgerechnet werden. Die Quelle des Geldes womit man letztändlich seine Schulden bezahlt sollte doch unerheblich sein.
Danke im vorraus.
skelink
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Verbraucherinsolvenz
15. April 2011
Thema abonnieren
Frage vom 15. April 2011 | 12:15
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verbraucherinsolvenz
#1
Antwort vom 18. April 2011 | 10:14
Von
Status: Schlichter (7018 Beiträge, 3936x hilfreich)
Da wirst du nichts dran ändern können. Das ist gesetzlich so geregelt. Alles was pfändbar ist, ist Insolvenzmasse und aus der Insolvenzmasse werden die Kosten des Verfahrens berechnet.
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