Verfahrensbevollmächtigter bei Privater Insolvenz

20. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Tongkun
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 116x hilfreich)
Verfahrensbevollmächtigter bei Privater Insolvenz

Muss man bei einer privaten Insolvenz für die aussergerichtliche Einigung unbedingt einen Anwalt oder Schuldnerberatung konsultieren, oder kann dies auch von einem Bekannten bzw. einer anderen Person seines Vertrauen gemacht werden ?
Danke für Eure Auskünfte

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
ein Anwalt oder gewerbsmäßige regulierer kosten Geld, was von dir zu begleichen ist.
Also ist es ratsam die kostenlose Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen.
Irgendeine dritte Person, die nicht Autorisiert ist, wäre für das Gericht nicht von Belang.
Ich kann dir nur empfehlen eine öffentliche Schuldnerberatung aufzusuchen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tongkun
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 116x hilfreich)

Es geht nicht um mich, sondern es geht um einen Bekannten, der mich gebeten hat im Vorfeld alle Gläubiger anzuschreiben und eventuell eine Einigung zu erzielen. Das heisst, kann ich mit Vollmacht jeden der Gläubiger anschreiben und vorgerichtlich versuchen einen Vergleich zu erzielen ? Sollte eine Einigung nicht gelingen, will er dann einen RAW aufsuchen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
das kannst du tun - nur bei einem Scheitern (und das wird Scheitern) hat der Schuldner nur Zeit vertan.
Warum einen RA aufsuchen? Der RA kostet Geld, was vermutlich nicht vorhanden ist.
Wo hat der Schuldner sein Problem?
Will er eine bequeme Lösung??? Was beschäftigt ihn? Wovor hat er Angst?

4x Hilfreiche Antwort

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